Im Modell der offenen Ganztagsschule an Grundschulen wird der Schulunterricht mit Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangeboten am Nachmittag verbunden. Dies erläuterte das Kultusministerium im Bildungsausschuss des Landtags auf Antrag der Freien Wähler (Drs. 17/ 12498) zur 2015 gestarteten Pilotphase. Die offene Ganztagsschule ermögliche eine Betreuung auf höherem pädagogischen Niveau. Anders als beim gebundenen Ganztag besteht bei der offenen Ganztagsschule nur an zwei Schultagen pro Woche Anwesenheitspflicht. Da die Ganztagsbetreuung ohne Zugangsbeschränkungen und an staatlichen Schulen jenseits der Mittagsverpflegung und mancher Zusatzangebote kostenlos sei, werde sie insbesondere von Kindern mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Schichten angenommen. Fraktionsübergreifend wurde das Kombimodell im Bildungsausschuss begrüßt. An der Ausgestaltung übten die Oppositionsfraktionen jedoch Kritik: Die Umsetzung im ländlichen Raum sei schwieriger als in der Stadt. Der Fachkräftemangel führe zu Unterschieden in der Betreuungsqualität. Die finanziellen Zuschüsse für Kommunen müssten zudem erhöht werden, so die Opposition. Der Abstimmungsbedarf zwischen allen Trägern und die Informationspflicht gegenüber den Eltern führe für die ohnehin überlasteten Schulleitungen zu zusätzlicher Arbeitsbelastung. Der BLLV präferiert aus pädagogischen Gründen den gebundenen gegenüber dem offenen Ganztag. Er begrüßt das Kombimodell dennoch grundsätzlich, fordert aber eine verbesserte personelle und zeitliche Ausstattung, damit der erhöhte Abstimmungsbedarf geleistet werden kann. Ferner müsse das Kombimodell auch auf den gebundenen Ganztag ausgeweitet werden, um keine Konkurrenz zwischen den beiden Modellen zu erzeugen. Yasmin Yildiz
Landtag
KM: Lobgesang auf die offene Ganztagsschule
Von: Y. Yildiz