Der BLLV weist seit Jahren darauf hin, dass die Medikamentengabe von Lehrern an Schüler juristisch ein großes Problem darstellt. Die SPD-Fraktion hat dieses Thema aufgegriffen (Drs. 17/10101) und das Kultusministerium zum Handeln aufgefordert. Alle Fraktionen zeigten sich nun im Bildungsausschuss mit dem Ergebnis zufrieden, da die geforderte Rechtssicherheit hergestellt worden sei: Lehrer können nicht verpflichtet werden, Medikamente oder medizinische Hilfsmaßnahmen zu geben. Freiwillig können gemeinsame Vereinbarungen von Eltern, zwei Lehrkräften und der Schulleitung getroffen werden. Diese schütze dann Lehrer auch bei Haftungsfragen.
Landtag
Medikamente
Von: F. Fischer