Finanzieller Anreiz zur Zweitqualifizierung
Zweitqualifizierung Zweitqualifzierung

Mehr Geld für Gymnasiallehrer/innen

ZWEITQUALIFIZIERUNG - Verstärkt die ungleiche Bezahlung von Lehrkräften den Personalmangel? Diesen Eindruck erweckt eine neue Initiative des Kultusministeriums: Gymnasial- und Realschullehrkräfte erhalten künftig mehrere hundert Euro im Monat zusätzlich.

Das Kultusministerium schafft damit einen Anreiz, um mehr arbeitslose Gymnasial- und Realschulehrkräfte zum Umsteigen zu bewegen. Damit will das Ministerium einen erneuten Personalnotstand wie im Februar 2017 verhindern. Der Hintergrund: In der Vergangenheit hatten nicht alle Bewerber ihre bereits zugesagte Qualifizierungsstelle angetreten.

Konkret werden den Interessenten Superverträge mit der Zusage der späteren Verbeamtung angeboten. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums an die Bezirksregierungen hervor. Außerdem müssen sich die Bewerber nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Der Freistaat übernimmt das als Versorgungsleistung.

Junglehrer, die gerade eine Nachqualifizierung absolvieren oder bereits abgeschlossen haben, sollen ebenfalls profitieren. Sie werden zum Ausgleich in eine höhere Gehaltsstufe eingruppiert. Das macht nach Angaben eines Ministeriumssprechers ein Plus von rund 300 Euro im Monat aus.

BLLV fordert Eingangsbesoldung A13 für alle
"Diese Initiative zeigt uns zweierlei: Erstens ist die Not so groß, dass man inzwischen schon finanzielle Anreize schaffen muss, um Lehrer zu gewinnen. Zweitens scheint der Freistaat Bayern finanziell bestens aufgestellt zu sein, wenn er dieses Budget von heute auf morgen so einfach einrichten kann", sagt BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann.

Angesichts des permanenten Personalmangels ist für Fleischmann die Praxis der unterschiedlichen Bezahlung nach Schulart nicht länger zu rechtfertigen. "Was uns dieser Vorstoß des Ministeriums zeigt, ist, dass die ideologische Debatte über besser bezahlte und damit auch gesellschaftlich höher geschätzte Gymnasial- und Realschullehrerinnen- und lehrer eigentlich beendet sein müsste. Die Zeiten einer Schulpolitik als einer Politik der Abstandswahrung zwischen Grund- und weiterführenden Schulen ist vorbei. Für den BLLV gilt: Alle Lehrer sind Lehrer. Alle Lehrer haben A13 als Eingangsbesoldung verdient."

Debatte um Lehrerbildung ist neu entfacht
Der Vorstoß des Ministeriums hat auch die Debatte um eine Reform der Lehrerbildung neu entfacht. Entsprechende Medienanfragen dazu nutzte Fleischmann, um auf das BLLV-Modell "Flexible Lehrerbildung" ins Gespräch zu bringen. "Der BLLV hat es geschafft, zu Schuljahresbeginn eine breite mediale Diskussion über die Lehrerbildung anzustoßen. Selbst Kultusminister Spaenle hat eingeräumt, dass man über eine Neugestaltung der Lehrerbildung nachdenken müsse", sagt Fleischmann.

Mit dem Modell "Flexible Lehrerbildung" hat der BLLV eine pragmatische Lösung entwickelt, mit der sowohl Berufsanfänger als auch der Freistaat flexibler auf sich ändernde Bedarfe reagieren könnten. "Der seit mehreren Jahren grassierende Lehrermangel an Grund- und Mittelschulen bei gleichzeitig bestehender massiver Arbeitslosigkeit von angehenden Gymnasial- und Realschullehrern bestätigt den BLLV in seiner Forderung nach mehr Flexibilität in der Wahl der Schulart", resümiert die BLLV-Präsidentin.

Die Fakten im Überblick:

  • Gymnasiallehrer, die ab Februar 2018 eine ZQ absolvieren, werden nach Beginn der Maßnahme in Erfahrungsstufe 3 der Besoldungsgruppe E11 eingruppiert oder erhalten einen Supervertrag. Der BLLV hat außerdem erreicht, dass auch die Teilnehmer, die sich bereits in einer Zweitqualifizierungsmaßnahme befinden und deren Zweitqualifizierung noch über das erste Schulhalbjahr 2017/2018 hinaus läuft, ab dem gleichen Zeitpunkt ebenfalls die beschriebene Stufenvorweggewährung erhalten. Sie sind daher ab dem 24. Februar 2018 der Stufe 3 zuzuordnen.

  • Die grundständig studierten Grund- und Mittelschullehrer steigen jedoch nach Ende des Referendariats - sollten sie nicht verbeamtet werden - nur in Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsgruppe E11 ein. Hierin besteht die Ungleichbehandlung, die der BLLV kritisiert.


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