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Mindestens Entgeltgruppe 5 für alle VA an Grund- und Mittelschulen

Ein Signal der Wertschätzung für Verwaltungsangestellte: Nach neuem KMS rechtfertigt jeder kaufmännische Ausbildungsberuf mit 3-jähriger Ausbildungszeit eine Höhergruppierung.

"Darauf haben unsere VA-Kolleginnen und -kollegen an den Schulen schon sehr lange gewartet", so Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV. "Jetzt heißt es schnell handeln!" Nach neuestem KMS müssen bereits beschäftigte Verwaltungsangestellte dafür einen Antrag bis zum 31.12.2020 stellen.

Musterantrag zum Download

Die klare Botschaft der Landesfachgruppenleiterin Monika Engelhardt lautet: "Alle VA an Grund- und Mittelschulen, die noch in EG 4 eingruppiert sind, sollen einen Antrag auf Höhergruppierung stellen! Es kann diesmal eigentlich keine finanziellen "Verlierer" geben, da der Garantiebetrag von max. 100 Euro beim Verlust einer Stufe greift."  Der BLLV stellt dafür einen Musterantrag zur Verfügung.

Zum Hintergrund: Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 11 (der unter Einbeziehung unseres Dachverbandes Verband Bildung und Erziehung (VBE) so erreicht wurde) zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 02.03.2019, § 2 Nr. 6 e bb) wird in der Entgeltgruppe 5 die Fallgruppe 2 neu eingeführt. 

Durch die Änderungen bei den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen ergeben sich für Verwaltungskräfte an Schulen Vorteile hinsichtlich einer höheren Eingruppierung (EG 4 > EG 5).  Jeder kaufmännische Ausbildungsberuf mit 3-jähriger Ausbildungszeit rechtfertigt nach dem neuen KMS die Höhergruppierung. Ein Großteil unserer Verwaltungsangestellten kann einen solchen Beruf vorweisen. Dies kann beispielsweise eine ausgebildete Bürokauffrau- bzw. -mann, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte, Sozialversicherungs- oder Verwaltungsfachangestellte sein. Auch wer eine verkürzte Ausbildungszeit durchlaufen hat, kommt in den Genuss der Höhergruppierung. 

"Ich rechne mit einer Flut von Anträgen"

"Ich rechne mit einer Flut von Anträgen," so Engelhardt, "Unsere Kolleginnen und Kollegen haben endlich die Möglichkeit, am Ende des Monats etwas mehr Geld in der Tasche zu haben. Obwohl bis zum Ende des Kalenderjahres Zeit für die Antragstellung ist, sollten Sie schnell Ihren Antrag stellen. Schließlich benötigen die zu erwartende Menge an Anträgen auch eine gewisse Bearbeitungszeit.“

"Endlich ein positives Signal aus dem Kultusministerium für die Wertschätzung der Arbeit der VA! Trotzdem sind sich Gerd Nitschke und Monika Engelhardt einig und meinen unisono: "Wir ruhen uns auf den Erfolgen nicht aus – wir bleiben weiterhin für unsere Kolleginnen und Kollegen am Ball!"

<< Autor: Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV; BLLV-Experte für Dienstrecht und Besoldung

Weitere Informationen:

Der Musterantrag, der bis spätestens 31.12.2020 gestellt werden muss

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