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Neuregelung der Lehrproben

Lehramtsanwärter-/innen und Referendare-/innen stehen aktuell unter besonderem Druck. Eine Neuregelung der anstehenden Lehrproben schafft nun Klarheit über den Ablauf der letzten Phase ihrer Ausbildung - nun auch für angehende Fach- und Förderlehrer/innen.

Die aktuelle Lage bringt viele Unsicherheiten für Lehramtsanwärter-/innen und Referendare-/innen, die sich in der letzten Phase ihrer Ausbildung befinden, mit sich. Der BLLV mit seiner Untergruppierung Junger BLLV setzt sich seit den Schulschließungen für klare Regelungen für Lehramtsanwärter-/innen und Referendare-/innen ein und informiert verstärkt über seine Social-Media-Kanäle.

Eines der größten Fragezeichen ist nun ein Ausrufezeichen: Wie heute bekannt gegeben wurde, hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus über eine neue Regelung für die Lehrproben entschieden. Die Lehrproben finden aufgrund der Corona-Pandemie nicht in gewohnter Form statt.

Wie sieht die Neuregelung der Lehrproben aus?

  • Ähnlich wie in anderen Bundesländern wird es ein Prüfungsgespräch über die Lehrprobe(n) geben.
  • Die schriftliche Ausarbeitung der Stunden muss am Vortag abgegeben werden.
  • Die neue Mindestfrist von zwei Wochen an Grundschulen und Mittelschulen bleibt bestehen. Geplant ist, dass am 04. Mai die ersten Termine stattfinden.
  • Die Prüfungsordnung LPO II wird entsprechend geändert.


Auch wenn diese Regelung für Junglehrkräfte eine ungewohnte Situation darstellt, so gibt die Entscheidung jetzt Klarheit und Sicherheit. Die Prüflinge können sich nun auf das Prüfungsgespräch vorbereiten und ihr 2. Staatsexamen sicher in diesem Schuljahr abschließen. Damit wird eine der zentralen Forderungen des BLLV in dieser Krise erfüllt.

Die wichtigste Prämisse muss die Gesundheit der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler sein. Dieser kann mit der Entscheidung über eine Lehrprobe in neuer Form besser nachgekommen werden. Wenn die Schulen wieder ihre Türen öffnen dürfen, muss die Aufarbeitung der Krise und des Erlebten im Vordergrund stehen, nicht das Üben einer Lehrprobensituation.

Update vom 30.04.2020 für Fach- und Förderlehrer/innen

Auch für die Fachlehreranwärterinnen sowie –anwärter und die Förderlehreranwärterinnen sowie -anwärter, die sich im letzten Abschnitt der Ausbildung befinden, liegt uns nun eine klare Regelung vor. Es hat sich klar gezeigt, dass die Pandemie einen regulären Schulbetrieb in diesem Schuljahr unmöglich macht. Unter diesen Bedingungen wäre eine „reguläre“ Lehrprobe weder umsetzbar noch zumutbar gewesen. Es ist wichtig, dass Lösungen gefunden werden, die für die Prüflinge umsetzbar sind und ihre Gesundheit in den Vordergrund stellen. Die neue Regelung macht dies nun weitgehend möglich.

Die Lehrproben bzw. schulpraktischen Prüfungen werden ebenfalls durch ein Prüfungsgespräch mit 45-minütiger bzw. 60-minütiger Dauer ersetzt. Den Kriterienkatalog für dieses Prüfungsgespräch findet ihr untenstehend im Downloadbereich. Die wichtigsten Informationen aus dem KMS haben wir außerdem auf unserem Instagram Account für euch zusammengefasst.

Wir setzen uns weiterhin für die Klärung noch ausstehender Fragen ein, da niemand gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden soll, um seine/ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen!

// Monika Faltermeier, 1. Vorsitzende des Jungen BLLV

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