Schule und Finanzen Politik

Schulfinanzierungsgesetz

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes Verbandsanhörung - Antwort des "Forum Bildungspolitik in Bayern" am 8.7.2014

 Das Forum Bildungspolitik in Bayern dankt für die Zusendung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

  1. Verbesserungen für Förderschulen – nur für anerkannte Schulen
    So begrüßenswert der Gesetzesentwurf für die staatlich anerkannten Förderschulen ist, so bedauerlich ist es aus Sicht des Forum Bildungspolitik in Bayern, dass der Gesetzentwurf nur einen Teil der Förderschulen berücksichtigt. Auch die staatlich genehmigten Schulen erfüllen den Versorgungsauftrag im Pflichtschulbereich in Bayern. Sie sind aber von vornherein ausgeschlossen, wenn sie nicht die Anerkennung beantragen. Das können sie in der Regel gar nicht tun, weil sie dann ihre besondere Pädagogik (Montessori- und Waldorfschulen sind hier vorrangig zu nennen) nicht mehr umsetzen können. Dieser Ausschluss stellt eine wesentliche Benachteiligung dar. Der unbestrittenePersonalmehraufwand, der im Unterricht mit Schülerinnen und Schülern mit Behinderung erforderlich ist, muss über das Schulgeld den Eltern in Rechnung gestellt werden, was mit dem Sonderungsverbot kollidiert.

  2. Staatlich genehmigte Schulen in freier Trägerschaft, die inklusiv arbeiten
    Die überwiegende Zahl der Montessori-Schulen arbeitet inklusiv. Diese Schulen, die den Auftrag der UN-Menschenrechtskonvention umsetzen und die nach der Vorgabe des Ministeriums („Inklusion ist Aufgabe aller Schulen“) arbeiten, haben nicht mal die Möglichkeit, über das Schulprofil „inklusive Schule“ ein paar Lehrerstunden mehr bezuschusst  zu erhalten. Der Gesetzesentwurf stellt für das Forum Bildungspolitik in Bayern wieder eine versäumte Gelegenheit dar, diese Ungerechtigkeit zu beheben.

  3. Finanzierung der genehmigten Schulen in freier Trägerschaft
    Nachdem bereits im Rahmen der letzten Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes die Anschaffungskosten für Grundstück und Erschließung beim Bau von Schulgebäuden ersatzlos gestrichen wurde, sollen jetzt auch noch die Baukostenzuschüsse auf 60 % gekürzt werden. Die verstärkte Eigenleistung, die vom Ministerium dafür von den Trägern angemahnt wird, bedeutet, dass die Elternbeiträge/Schulgeld erhöht werden müssen. Dem steht allerdings das Sonderungsverbot entgegen. Das Schulgeld kann in den allermeisten Fällen gar nicht entsprechend erhöht werden, um Grundstückskauf, Erschließung und mindestens 40 % der Baukosten selbst aufzubringen. Das Forum Bildungspolitik in Bayern gibt zudem zu bedenken, dass die Baukostenzuschüsse in der Regel nicht 70 % (bisher) der Baukosten abdecken – der Schulträger muss damit rechnen, dass nicht alle Kosten gefördert werden.

    Da die Regierungen den Vorrang von Baukostenzuschüssen vor Miete betonen (die Miete ist in der Sachkostenpauschale enthalten) und somit die Schulträger dazu auffordern, die Schulgebäude selbst zu bauen oder zu kaufen, ist diese Kürzung der Zuschüsse ein großer Stolperstein für jede Schulgründung. Der Druck auf die Gewährleistung einer langfristigen finanziellen Solidität, die einzuhalten Voraussetzung einer Genehmigung ist und die nicht einzuhalten zu einer Gefährdung der Genehmigung führt, wird deutlich verschärft. Woher sollen die Schulträger, insbesondere die „jungen“, die Finanzen dafür aufbringen? Welche Bank finanziert solche Vorhaben, die keine übliche Bank-Sicherheit bieten können?

  4. Wirtschaftliche Sicherstellung der Lehrkräfte
    Das Forum Bildungspolitik in Bayern geht davon aus, dass damit die geringfügigen Anstellungsverhältnisse (450-Euro-Jobs) gemeint sind. Die Geringfügigkeit bezieht sich aber nur auf die Anzahl der Stunden und nicht auf die Bezahlung. Es gibt keinen Grund anzuzweifeln, dass eine Lehrkraft, die nur 2 bis 3 Unterrichtsstunden hält, nicht gemäß TV-L bezahlt würde. Dass ein Minijob die Lebenshaltungskosten einer Lehrkraft nicht decken kann, ist offensichtlich. Es geht aber auch nicht darum, sicherzustellen, dass jemand mit 2 bis 3 Unterrichtsstunden seinen Lebensunterhalt verdienen kann.

  5. Karenzzeit bei Errichtung einer Außenstelle
    Die geplante Karenzzeit bei der Einrichtung einer Außenstelle wird vom Forum Bildungspolitik in Bayern abgelehnt. Außenstellen stellen keine eigenständige Schule dar und die bereits genehmigte pädagogische Konzeption muss erfüllt werden. Eine Zeit der Bewährung, die die genehmigte Schule längst erfolgreich durchlaufen hat, ist ihr nicht zusätzlich abzuverlangen.

 

Das Forum Bildungspolitik in Bayern fordert dringend dazu auf, die geplante Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes nicht in der vorgesehenen Fassung an den Bayerischen Landtag zur Beratung und Entscheidung zu überweisen. Vielmehr bitten wir darum, zuvor bei allen fünf benannten Punkten geeignete Veränderungen vorzunehmen. Für eventuelle Rückfragen oder ergänzende Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Staatsregierung setzt Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich Finanzierung privater Förderschulen aus.