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Einstimmiger Beschluss BLLV-Landesvorstand 19.2.2020 Startseite

Thesen zur schulischen Inklusion

Der BLLV bekennt sich zum Ziel der schulischen Inklusion und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der gemeinsame Unterricht von Menschen mit und ohne Behinderung ist elementarer Bestandteil einer guten Schule.

Angesichts der aktuellen Diskussion um den Stand der schulischen Inklusion in Deutschland stellen wir fest, dass eine erfolgreiche Inklusion es erfordert, dass folgende Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind:

1. Der Inklusion mangelt es an Zeit, an Ressourcen und an Strukturen. Daher droht der gesetzliche Auftrag zur Inklusion, hinter dem der BLLV uneingeschränkt steht, zu scheitern.

2. Die Vielfalt der Art und des Grades der Behinderungen macht pauschale Aussagen über die Ausgestaltung eines inklusiven Schulsystems unmöglich.

3. Inklusion verträgt sich nicht mit einem auf Konkurrenz ausgelegten Leistungsverständnis, wie es sich durch Zwang zur Notengebung im gegliederten Schulwesen darstellt.

4. Inklusion bedarf eines gesetzlich verankerten Rahmens bereits im vorschulischen Bereich sowie eine entsprechende Ausstattung und Qualifizierung der vorschulischen Einrichtungen.

5. Inklusion bedarf zusätzlicher Mittel und darf auf keinen Fall zur Einsparung von Ressourcen missbraucht werden.

6. Inklusion braucht ausreichende sonderpädagogische Kompetenz an den Regelschulen. In allen Phasen der Lehrerbildung sind grundlegende Haltung und Kompetenzen anzulegen.

7. Inklusion braucht multiprofessionelle Teams, die kontinuierlich zusammenarbeiten und denen sowohl ausreichend Zeit als auch Strukturen zur Kooperation zur Verfügung stehen. Schulbegleitung muss weiterentwickelt werden zu einer qualifizierten und kontinuierlich beschäftigten Schulassistenz, die allen Kindern mit individuellen Bedarfen zugutekommen muss.

8. Schulische Inklusion in den Regelschulen findet in Einzelfällen ihre Grenzen bei Kindern, deren individueller Förderbedarf so hoch ist, dass er dort nicht erfüllt werden kann. Dies zu beurteilen und zum Wohl und Bildungserfolg des Kindes zu entscheiden wird den Erziehungsberechtigten überlassen. Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, brauchen Eltern flächendeckend neutrale Beratungsstellen, die nicht an Schulen angegliedert sind und auf den Einzelfall bezogen über Möglichkeiten und Grenzen der Förderung in der Region aufklären sowie auf weitere Beratungsstellen aufmerksam machen können.

9. Inklusion braucht sowohl auf Seiten der Ministerien als auch in der Region enge Kooperation und Vernetzung zwischen Jugendhilfe und schulischem Bereich.

10. Schulische Inklusion in Regelschulen benötigt einen Ausbau der Prävention und der niedrigschwelligen Hilfsangebote, die nicht kontingentiert sein dürfen. Sie ist je nach Grad der Behinderung nur in der Kombination und Koordination mit ausreichenden und umfassenden außerschulischen Maßnahmen förderlich.

11. Derzeit konzentriert sich Inklusion in den weiterführenden Schulen fast ausschließlich auf die Mittelschule. Es ist nicht im Sinne von Inklusion, dass diese wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Wesentlichen an eine einzige Schulart delegiert wird.

12. Inklusion verträgt sich nicht mit Besitzstandsdenken und Konkurrenz zwischen den beteiligten Institutionen und Körperschaften.



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