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Elternratgeber: Eltern & Schule

Tipps, damit Konflikte nicht eskalieren

Konflikte: Manchmal eskalieren Situationen zwischen Eltern und Schule - das muss nicht sein. Der BLLV-Rechtsexperte Hans Peter Etter gibt Tipps, wie sich Eskalationen vermeiden lassen.

Eine "von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit" soll es sein - so steht es jedenfalls im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, kurz BayEUG. Doch die Realität sieht nicht selten anders aus: Das Zusammenspiel von Eltern und Schule klappt leider nicht immer reibungslos. Manchmal eskalieren Konflikte und Eltern sehen nur noch einen Ausweg: Den Anwalt einschalten.

"Sie wollen für ihr Kind das Beste", erklärt der Rechtsexperte Hans Peter Etter. Er leitet seit vielen Jahren die Rechtsabteilung im Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV). "Wenn die Leistungen ihres Kindes zu wünschen übrig lassen, wenn der Übertritt gefährdet ist oder Noten als ungerecht angesehen werden, suchen Eltern nach Ursachen - und nicht selten sehen sie die Lehrkraft als den Übeltäter an, der dem Kind Lebenschancen verbaut, erklärt Etter.

"Eltern sollten immer bedenken, dass die betroffenen Kinder am meisten leiden, wenn es zwischen Eltern und Lehrern Zoff gibt. Dadurch wird natürlich das wichtige Beziehungs- und Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkraft und Kind beeinträchtigt!", so Etter. Viele Probleme seien auch dem System Schule geschuldet, in dem es in erster Linie um Selektion, um gute Noten und um Berechtigungen gehe. Grundsätzlich sei die Beziehung zwischen Eltern und Schule sehr positiv - "das sollten wir nicht vergessen", sagt Etter.

Der BLLV-Experte hat Tipps zusammengestellt, wie sich Eskalationen vermeiden lassen:

Direkter Kontakt und offene Aussprache - Eltern sollten zeitnah einen Termin mit der betroffenen Lehrkraft vereinbaren und offen über die Angelegenheit reden, den Sachverhalt schildern.

Sich um "gute Kommunikation" bemühen - zuhören, ausreden lassen, nicht laut werden, ruhig bleiben - das ist nicht immer einfach, vor allem, wenn man sich sehr über einen Sachverhalt ärgert oder sich ungerecht behandelt fühl.

Die Elternsprechstunde nutzen - Jede Lehrkraft bietet neben den Elternabenden für die ganze Schule wöchentlich Elternsprechstunden an, so dass immer die Möglichkeit besteht, bei Problemen in Kontakt zu kommen. Manchmal wissen Lehrerinnen und Lehrer gar nicht, dass ein Problem vorliegt, welches oft leicht geklärt werden kann. Wenn beispielsweise eine Mutter beklagt, ihr Kind sitze jeden Nachmittag drei Stunden an der Hausaufgabe, so ist diese Rückmeldung für die Lehrkraft sehr wichtig und kann in den meisten Fällen gelöst werden.

Respekt und Wertschätzung zeigen - Gespräche verlaufen viel positiver, wenn es gelingt, dem Gegenüber zu zeigen, dass man ihn respektiert und wertschätzt. Wenn zwei Personen "einfach nicht miteinander können", ist es ratsam eine weitere Person hinzu zu bitten, z.B. den Schulleiter, die Schulleiterin oder eine Beratungslehrkraft, die es an jeder Schule gibt.

Gemeinsam nach Lösungen suchen - das ist freilich nicht einfach, dennoch klappt dies immer wieder. Für viele Probleme gibt es gute Lösungen, die für alle tragbar sind. Manchmal reicht es schon, den Standpunkt des anderen zu kennen, um sein Anliegen besser zu verstehen.

Nicht voreingenommen sein - Schulen sind Lebensräume. Viele unterschiedliche Charaktere prallen dort aufeinander. Klar, dass es da auch viele Gerüchte gibt - und viel Voreingenommenheit. Eltern sollten versuchen, sich davon frei zu machen und sich selbst ein Bild von der Situation oder der betroffenen Person machen.

"Wenn das alles nicht hilft und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule nachhaltig gestört ist, haben Eltern die Möglichkeit, eine bestimmte Angelegenheit durch vorgesetzte Behörden wie Schulämter, Regierungen oder Kultusministerium klären zu lassen - in der Fachsprache wird dies "formloser Rechtsbehelf" genannt", erklärt Etter.

Wenn es um Angelegenheiten gehe, die in das Grundverhältnis des Schülers eingreifen, z.B. Nichtgewährung des Übertritts an eine weiterführende Schule, Nichtversetzung, Unterrichtsausschluss u.a. hätten Eltern das Recht, diese Maßnahme durch Widerspruch oder sofort durch Klage vor dem Verwaltungsgericht klären zu lassen.

"Soweit sollte es aber gar nicht erst kommen", findet der BLLV-Rechtsexperte. "Das A und O ist eine gute und angemessene Kommunikation zwischen allen Beteiligten."