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Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter während Beeinträchtigung durch Coronavirus

Die Schulschließungen haben viele Fragen und Unklarheiten geschaffen. Durch die wertvolle Arbeit des BLLV und des Hauptpersonalrates konnte nun eine klare Regelung für die Lehramtsanwärter-/innen erreicht werden.

Alle Lehrkräfte, darunter auch die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter und die Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärter befinden sich auf Anweisung des Ministeriums weiter im Dienst. Dieser umfasst gemäß neben dem planmäßigen Unterricht und den damit in Zusammenhang stehenden dienstlichen Verpflichtungen auch außerunterrichtliche Aufgaben. Dazu zählen in der derzeitigen Situation auch erbrachte Leistungen wie das Vorbereiten und Verteilen von Unterrichtsmaterialien über digitale Wege sowie die aktive Betreuung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern über Fernkommunikationswege. 

Der Ablauf der Abrechnung ist folgender: 

Für die Abrechnung der Leistungen ist es erforderlich, dass die Lehramtsanwärter ihre ausgeführten Tätigkeiten in der dazu erstellten Anlage zum entsprechenden Abrechnungsformular in einer vereinfachten Aufzählung darstellen. Die vorgenommene Aufstellung wird von der Schulleitung unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten geprüft und an das Landesamt für Finanzen weitergeleitet. Zu beachten ist, dass die bisherige Obergrenze der Stundenzahl von (15 bzw. 17 Stunden) weiter gültig ist. 

Die für die Abrechnung notwendige Anlage sowie das ministerielle Schreiben soll über die Seminarrektoren an alle Lehramtsanwärter-/innen verteilt werden.

Mit dieser Regelung ist es uns gelungen, dass alle Lehramtsanwärter auch für ihre geleistete Arbeit entlohnt werden.

Zum Download:



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