Einer solchen Aufforderung ist Folge zu leisten und dem Amtsarzt gegenüber sind sämtliche medizinische Auskünfte über gegenwärtige und zurückliegende Erkrankungen zu offenbaren. Dies gilt insbesondere für die Eingangsuntersuchung für Beamtenanwärter/innen. Es handelt sich hierbei immer um Einzelfallentscheidungen und die Kosten für diese Untersuchung trägt der Dienstherr.
Für die…