Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf die Anpassung der folgenden Leistungen vor:
Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro):
- Anhebung ab 1.1.2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro
- Anhebung ab 1.1.2016 um weitere 180 Euro auf 8.652 Euro
Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 Euro einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung):
- Anhebung ab 1.1.2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro
- Anhebung ab 1.1.2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro
Kindergeld (aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder):
- Anhebung ab 1.1.2015 um 4 Euro monatlich je Kind
- Anhebung ab 1.1.2016 um weitere 2 Euro monatlich je Kind
Kinderzuschlag (aktuell max. 140 Euro monatlich):
- Anhebung ab 1.7.2016 um 20 Euro monatlich
BBB/Dietmar Schidleja