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Kindergeld

Verbesserungen beim Kindergeld

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 1. Januar 2015 sowie den Kinderzuschlag am 1. Juli 2016 anzuheben. Damit will die Bundesregierung die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung der steuerlichen Freibeträge umsetzen.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf die Anpassung der folgenden Leistungen vor:

Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro):

  • Anhebung ab 1.1.2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro
  • Anhebung ab 1.1.2016 um weitere 180 Euro auf 8.652 Euro

 

Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 Euro einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung):

  • Anhebung ab 1.1.2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro
  • Anhebung ab 1.1.2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro

 

Kindergeld (aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder):

  • Anhebung ab 1.1.2015 um 4 Euro monatlich je Kind
  • Anhebung ab 1.1.2016 um weitere 2 Euro monatlich je Kind

 

Kinderzuschlag (aktuell max. 140 Euro monatlich):

  • Anhebung ab 1.7.2016 um 20 Euro monatlich

 

BBB/Dietmar Schidleja