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Vorsicht vor Abzocke durch Adressdatei

Unseriöse Geschäftemacher verschicken zurzeit Anfragen zu regionalen Gewerbeverzeichnissen an Schulen. Die BLLV-Rechtsabteilung warnt davor.

An die Rechtsabteilung des BLLV werden neuerdings wieder vermehrt Anfragen betreffend regionale Gewerbeverzeichnisse gestellt. Schon 2012 warnte die Rechtsabteilung vor Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale.de. Unterschrieb man diese unbesehen, wurde am Ende Entgelt für eine Leistung verlangt, die man gar nicht haben wollte. Nun erleben Schulen offenbar eine neue Welle dieser unseriösen Schreiben. Betroffene sollten sich an die BLLV-Rechtsabteilung wenden.

Oft kommen die Schreiben per Fax, oft aber auch mit der zahlreichen Tagespost. Die Rückantwort soll unkompliziert per Fax erfolgen. Dahinter steckt ein privates Internetportal, das Kontaktdaten von Unternehmen enthält. Urheber ist die Firma „Gewerbeverzeichnis Regional SRL“ angeblich mit Sitz in Bukarest, Rumänien. Die Formulare nennen jeweils das betreffende Bundesland.

In den Schreiben wird suggeriert, es müssten lediglich die Kontaktdaten überprüft, ergänzt oder berichtigt werden: „Bitte prüfen Sie die untenstehenden Angaben auf Ihre Richtigkeit, ggf. korrigieren oder ergänzen Sie Ihre firmenrelevanten Daten für die korrekte Veröffentlichung im Gewerbeverzeichnis.“ Am Ende des Schreibens müssen die Korrekturen mit einer Unterschrift bestätigt werden. Schon die Betreffzeile „Ihr Eintrag“ ist missverständlich, wird doch dadurch der Eindruck erweckt, es gäbe bereits einen Eintrag und es gehe lediglich darum, dessen Korrektheit zu überprüfen.

Die Falle lauert im Kleingedruckten
Wer den Brief oder das Fax aufgrund dieses Eindrucks in der Eile arglos unterschreibt, ohne das Kleingedruckte vollständig gelesen zu haben, erhält eine Rechnung über knapp 800 Euro. Das entspricht der Jahresgebühr für einen Eintrag in das Internetportal bei einem Monatsbeitrag von 66.- Euro. Der Vertrag soll über zwei Jahre laufen und sich bei nicht rechtzeitiger Kündigung sogar automatisch verlängern. Im Folgejahr ist also eine Rechnung in gleicher Höhe zu erwarten.

Die auf den Faxen und Briefen zu ergänzenden Angaben enthalten oft kleinere „Fehler“, sodass der Impuls entsteht, diese zu korrigieren. Im Kleingedruckten wird zwar auf die Gebührenpflichtigkeit eines sog. Grundeintrags hingewiesen, jedoch so versteckt und beiläufig, dass es fast nicht auffällt.

Bereits im Jahr 2013 hat der Bundesgerichtshof Schreiben dieser Art für rechtswidrig erklärt. Offenbar ist aber das Geschäft mit einer derartigen „Masche“ nach wie vor so lohnend, dass unter immer neuen Namen versucht wird, Gelder für eine – jedenfalls für Schulen völlig - nutzlose Leistung einzutreiben. Denn eine Schule betreibt keinerlei Gewerbe und braucht folglich keinen Eintrag in einem Gewerbeverzeichnis. Adressen und Daten von Schulen sind auf den Internetseiten der Kommunen sowie des Kultusministeriums zu finden, ebenso haben fast alle Schulen heute eigene Netzseiten.

Bloß nicht unterschreiben
Die BLLV Rechtsabteilung warnt ausdrücklich davor, diese und ähnliche Formulare arglos und/oder in Eile zu unterschreiben. Sollte dies dennoch vorgekommen sein, sollten sich Betroffene an die Rechtsabteilung wenden. Frühestmögliches Handeln ist der beste Weg, um unberechtigten Forderungen unseriöser Firmen wie der „Gewerbeverzeichnis Regional SRL“ entgegen zu treten.