Presse

Weg vom Monolog hin zum Dialog

BLLV-Präsident Klaus Wenzel begrüßt das Vorhaben des Kultusministeriums, Zwischenzeugnisse durch Lernentwicklungsgespräche zu ersetzen

München - Der Präsident des Bayerischen Lehrer-  und Lehrerinnenverbandes (BLLV), Klaus Wenzel, hat die Nachricht, dass vom kommenden Schuljahr an in den ersten drei Grundschulklassen auf die Zwischenzeugnisse verzichtet werden kann, positiv bewertet. „Das Kultusministerium geht hier einen großen Schritt in die richtige Richtung“, erklärte er heute in einer ersten Reaktion in München. Der BLLV-Präsident sieht in dieser Maßnahme eine gute Möglichkeit zur Weiterentwicklung der Feedbackkultur an Schulen. „Lehrer, Schüler und Eltern treten so in einen Dialog und tauschen sich über Probleme und Lernfortschritte aus. Das ist pädagogisch wertvoller als eine schriftliche Mitteilung, die wesentlich an die Eltern adressiert ist.“

Wie gestern bekannt wurde, können laut Kultusministerium die Zwischenzeugnisse vom kommenden Schuljahr an durch Lernentwicklungsgespräche zwischen Lehrkraft und Kind ersetzt werden, vorausgesetzt, die Lehrerkonferenz und der jeweilige Elternbeirat stimmen zu. 

Es sei höchste Zeit, dass sich Schulen von der Monologkultur verabschiedeten, sagte Wenzel. Er wies darauf hin, dass dies bereits an vielen Schulen der Fall sei. „Es gibt sehr viele Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Schüler ermuntern, an den Elterngesprächen teilzunehmen und sich konstruktiv einzubringen.“ Grundsätzlich seien Gespräche besser als schriftliche Mitteilungen. „In Gesprächen können Probleme, Missverständnisse oder Befindlichkeiten wesentlich besser ausgetauscht und geklärt werden, als in Zeugnissen.“

Wenzel glaubt nicht, dass Grundschulkinder durch achtsam geführte Gespräche überfordert werden könnten: „Sie sind diejenigen, um die es geht und sie wissen genau, wo ihre Stärken und Schwächen liegen. Ich glaube, so ein Austausch kann sehr hilfreich sein. Er sollte allerdings immer konstruktiv und wertschätzend sein. Vergessen werde dürfe darüber hinaus auch nicht, dass Kinder keine gleichberechtigten Partner sein können und im Lernprozess Hilfe, Förderung und Unterstützung brauchen. “ Der BLLV erwarte außerdem, dass der damit verbundene zusätzliche Zeitaufwand bei der Festlegung der Unterrichtsverpflichtung berücksichtigt werde.