Landtag

Welchen Ganztag sie gern hätten

Von: V. Hübsch

Bis 2018 solle jedem bayerischen Schüler bis 14 Jahre ein Ganztagsplatz zur Verfügung stehen – so versprach es Ministerpräsident Horst Seehofer vor drei Jahren in seiner Regierungserklärung. Doch davon ist Bayern deutlichentfernt. Nun macht ein Gesetz der Bayerischen Staatsregierung (Drs.17/10311) offene Ganztagsangebote an Grundschulen und an den Mittelschulstufen von Förderschulen möglich. Die Opposition fordert dagegen die gebundene Version des Ganztags. Der CSU zufolge bietet der offene Ganztag Eltern eine größere Wahlfreiheit. Auch der BLLV befürwortet Modellvielfalt. Ob Schulen jedoch über-haupt Ganztagsangebote einrichten, bleibt ihnen nach dem neuen Gesetzselbst überlassen. Die SPD forderte daher in einem eigenen Gesetzentwurf (Drs. 17/10580) einen Rechtsanspruch der Eltern auf Ganztagsbildung für ihre Kinder. Im Plenum wurde der Entwurf allerdings mit Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt. Die SPD fürchtet einen schleppenden Ausbau. Dieser werde zudem vom Verbot der Klassenmehrung gebremst, fanden Freie Wähler und Grüne und beantragten dessen Abschaffung (Drs.17/11434 und 17/11595). Die SPD stimmte zu, die CSU lehnte ab. Ähnlich strittig war ein Antrag der Freien Wähler zur Aufhebung des im Grundgesetz verankerten Kooperationsverbots im Bildungsbereich (Drs.17/11433). Für den Ganztagsausbausolle der Bund bayerischen Schulen projektbezogene Mittel gewähren können, verlangten die Freien Wähler. Eine „Einmischung“ von der Bundesebene will die CSU nicht und stimmte gegen den Antrag – ebenso wie gegen das Anliegen der Freien Wähler, bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Ganztagsschulen zu definieren (Drs. 17/11436). Trotz aller Unstimmigkeiten beschlossen die Fraktionen einstimmig, einen Bericht der Staats-regierung über die Pilotphase des offenen Ganztags an Grundschulen im Schuljahr 2015/2016 einzufordern (Drs. 17/11435).