Anrechnungsstunden bei Mehrhäusigkeit für Fachlehrkräfte Aufwertung der Arbeitsbedingungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

es ist ein weiterer Erfolg des Präsidiums und der Landesfachgruppen Ihres BLLV: 

Alle Fachlehrkräfte, die an mehr als zwei Schulstandorten unterrichten und bisher noch nicht berücksichtigt wurden, sollen bereits ab dem Schulhalbjahr 2020/21 eine zusätzliche Anrechnungsstunde erhalten (siehe KMS III.3-BP7004.0/93/2 vom 03.02.2021). 

Es ist vorgesehen, die Gewährung dieser Anrechnungsstunden im kommenden Schuljahr von Schuljahresbeginn an fortzuführen.

Dimitri Telent | Leiter der Landesfachgruppe Fachlehrer musisch-technisch