CSU bessert nach Protesten bei Schulpflicht nach
Nach einer 16-stündigen Marathon-Diskussion hat der Bayerische Landtag das umstrittene Integrationsgesetz mit den Stimmen der CSU beschlossen. Die Einschränkung der Schulpflicht für Flüchtlinge wurde entschärft.
Der Abstimmung vorangegangen war die längste Plenarsitzung in der Geschichte des Bayerischen Landtags. SPD und Grüne hatten aus Protest die Debatte in die Länge gezogen, um deutlich zu machen, dass es hier nicht um irgendein Gesetz geht, sondern um eine Richtungsentscheidung. Sie hatte am Donnerstag um 9 Uhr begonnen und endete am Freitag um kurz nach fünf Uhr morgens.
Genutzt hat es allerdings nichts: Die CSU brachte das Gesetz mit ihrer Stimmenmehrheit gegen den Widerstand der Opposition durch. Das Gesetz, dass den Bildungsbereich erheblich betrifft, trat zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Nicht nur SPD und Grüne hatten in den Monaten zuvor scharfe Kritik am Integrationsgesetz geübt, sondern auch viele Verbände, darunter der BLLV. So wollte die Staatsregierung ursprünglich die Schulpflicht von Flüchtlingen massiv einschränken. Das stieß aber auf massiven Protest von BLLV und anderer Organisationen. In letzter Minute reichte die CSU-Fraktion einen Änderungsantrag ein, der die Einschränkung der Schulpflicht deutlich aufweicht.
Die Forderungen des BLLV zur Integration
Der BLLV sieht in der hohen Zahl der Flüchtlinge in Europa eine der bedeutendsten Herausforderungen für unsere Gesellschaft.
Wir Lehrerinnen und Lehrer wollen, dass Flüchtlinge in Bayern mit Respekt aufgenommen werden und die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht. Der BLLV begrüßt die vielfältigen Beispiele großer Hilfsbereitschaft von staatlicher Seite und durch zahlreiche Freiwillige.
Wir müssen alle gemeinsam dazu beitragen, dass Flüchtlinge in unserer Gesellschaft menschenwürdig und sicher leben können.
Dazu gehört zuallererst, dass die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um die Kinder und Jugendlichen unter den Flüchtlingen in unsere Gesellschaft und in den Schulen aufnehmen und integrieren zu können.
Dies bedeutet: Wir benötigen ein hohes Maß an zusätzlichen Mitteln und zusätzlichem Personal.
Mit Nachdruck wenden wir uns gegen alle Versuche, Ressourcen für Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen gegen Ausgaben im Bildungshaushalt aufzurechnen.
Als Pädagog/innen nehmen wir diese große Aufgabe sehr ernst. Wir stellen uns im BLLV gegen jede Form populistischer Stimmungsmache. Wir setzen gemeinsam ein klares Zeichen der menschlichen Solidarität.
Wir, als Lehrerinnen und Lehrer, sind bereit, unseren Beitrag zur Unterstützung und Integration zu leisten:
Wir wollen alles tun, damit eine Willkommenskultur und ein professionelles Miteinander gelebt werden kann.
Was Schulen zur Integration von Flüchtlingen brauchen
Die Integration von Flüchtlingen ist für Bayerns Schulen eine Herausforderung, für die sie bislang unzureichend gerüstet sind. Woran es hakt und welche Hilfen nötig sind, beschreibt das einstimmig verabschiedete Positionspapier.
Aus der Sicht des BLLV kommt den Schulen bei der Integration von Flüchtlingen eine Schlüsselrolle zu. „Schulen sind vermutlich die einzige Institution, in der Flüchtlingskinder und deutsche Kinder über Jahre im täglichen Kontakt stehen. Schulen sind deshalb einerseits der zentrale Ort für die Bildung und Integration von Flüchtlingen. Sie sind andererseits gesellschaftliches Vorbild und Lernfeld für ein friedliches und menschliches Miteinander“, heißt es in dem Positionspapier.
Ob es gelingt, die Flüchtlinge mittel- und langfristig in die Gesellschaft zu integrieren, hänge aber ganz wesentlich auch von der Schule ab. „Es muss gelingen, dass so viele Ressourcen zur Verfügung stehen, dass eine nachhaltige Integration der vielfach traumatisierten Kinder und Jugendlichen möglich ist.“, betont der Landesvorstand im Positionspapier. „Und es muss gelingen, dass deutsche Eltern in den Maßnahmen für die Integration der Flüchtlingskinder keine Benachteiligung ihrer eigenen Kinder sehen.“
Der BLLV fordert deshalb die umgehende Bereitstellung von ausreichenden Mitteln zur Beschulung der Flüchtlingskinder für Oktober bis Dezember 2015. Für den Nachtragshaushalt 2016 fordert der BLLV mindestens zusätzliche 125 Millionen Euro.
Warum sind diese Mittel dringend notwendig?
Die zusätzlichen Gelder werden gebraucht für:
- Sicherung der Schulpflicht von Flüchtlingskindern
- Ausweitung des Islamischen Unterrichts
- Schulleitungen: Anrechnungszeit erhöhen, um Unterrichtsausfall von Schulleitern zu vermeiden
- Aus-und Fortbildung von Lehrer/innen im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ausweiten
- Zahl der Übergangsklassen ausbauen
- Zusätzliche Unterstützung („Task Force“) für Regelklassen
- Maßnahmen zur Personalgewinnung einleiten
- Fachkräfte, die Flüchtlingskinder an den Schulen in den ersten Tagen separat betreuen
- Pädagogische Hilfen und Unterrichtsmaterialien für Lehrer/innen Supervision für Lehrer/innen
- Verstärkter Einsatz von Psycholog/innen
- Einrichtung von Clearingstellen zur Zuweisung von Flüchtlingen auf geeignete Bildungsorte
- Einsatz von multiprofessionelle Teams
- Alternative Unterkünfte anstelle von Turnhallen
- Vorhandene Ressourcen frei machen und Lehrkräfte und Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben entlasten