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Anrechungsstunde dank BLLV-Umfragen Startseite Topmeldung
Arbeitsbedingungen

BLLV erreicht Entlastung für FöL

Sämtliche Förderlehrkräfte, die an mehr als einem Schulstandort unterrichten und aufgrund des bisher begrenzten Anrechnungsstundenkontingents noch nicht berücksichtigt wurden, erhalten ab dem Schuljahr 2021/2022 eine Anrechnungsstunde.

Im März wurde es bereits angekündigt und in einigen Bereichen auch schon umgesetzt, kam jetzt das offizielle "Go!" flächendeckend für das nächste Schuljahr: Förderlehrerinnen und Förderlehrer, die an mehr als einem Schulstandort unterrichten, erhalten eine Anrechnungsstunde für diese Mehrbelastung. Dabei gelten Außenstellen von Schulen auch als ein eigener Schulstandort. 

Da die Regierungen und Schulämter hierfür extra Kontingente für das Lehrerstundenbudget vom KM bekommen, muss eine Berücksichtigung demnach auch innerhalb der Stunden für den eigenverantwortlichen Unterricht angesetzt werden. Nur so können diese Stunden dann statistikkonfrom abgebildet und nachgewiesen werden.

Solche Erfolge schafft nur ein starker Verband

Damit wurde die Argumentation des BLLV und seiner Landesfachgruppe FöL, an der Spitze der Fachrgruppenleiter Jochen Fischer, angenommen und die Mehrbelastung, die durch diese Einsätze entstehen, auch bei den FöL berücksichtigt. Die FG Förderlehrer freut sich sehr über diese Neuigkeit und spricht einen ausdrücklichen Dank an die Verbandsspitze mit der Präsidentin Simone Fleischmann aus sowie dem 1. Vizepräsidenten Gerd Nitschke, der die Interessen der FG Förderlehrer als Hauptpersonalratsvorsitzender immer wieder direkt ins Zentrum des Kultusministeriums hineinträgt.

Ein Schritt in die richtige Richtung ist gemacht.



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Schlagwörter: #Arbeitsbedingungen