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Petition an Landtagspräsidentin Barbara Stamm am 22.4.2013 Positionen

Die Schule für Kranke in Bayern

Der BLLV fordert eine Überprüfung der personellen, materiellen und rechtlichen Rahmenbedingungen an der Schule für Kranke. Sich daraus ergebende Probleme müssen in Kooperation mit den Beschäftigten gelöst werden. Konkret fordert der BLLV schon heute für die Schule für Kranke.

Namens des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV) senden wir Ihnen die nachfolgende Petition zu Schule für Kranke in Bayern. Bitte leiten Sie diese an den zuständigen Fachausschuss weiter und informieren Sie uns über den geplanten Termin der Behandlung.

Grundsätzliches
Der BLLV setzt sich für die bestmöglichen Bildungschancen aller Kinder und Jugendlicher ein. Egal in welcher Situation sie sich befinden, egal ob sie gesund oder krank sind. Daher leistet die Schule für Kranke aus Sicht des BLLV einen wichtigen und unersetzlichen Beitrag im Schulsystem. Um den hohen Anspruch und die vielen Aufgaben zu erfüllen ist es dringend notwendig zu prüfen, ob die aktuellen Regelungen und Rahmenbedingungen dies auch ermöglichen.

Forderungen des BLLV - Petitum
Der BLLV fordert eine Überprüfung der personellen, materiellen und rechtlichen Rahmenbedingungen an der Schule für Kranke. Sich daraus ergebende Probleme müssen in Kooperation mit den Beschäftigten gelöst werden. Konkret fordert der BLLV schon heute für die Schule für Kranke:

  • Der Schlüssel für die Lehrerstundenzuweisung muss sich verbessern. Für jeweils 7 Schüler müssen 24 Lehrerstunden zur Verfügung gestellt werden.
  • Lehrkräften anderen allgemeinbildender Schulen, die an Schulen für Kranke eingesetzt werden, müssen auch dauerhaften abgeordnet werden können, so dass sie fester Bestandteil des Lehrerkollegiums sind.
  • Für die Beratungstätigkeit werden zusätzliche Lehrerstunden benötigt und eine Zuweisung eines Mobilen Dienstes (MSD-Kra) ist für diesen Aufgabenbereich notwendig.
  • „Pädagogik bei Krankheit“ muss in allen Phasen der Lehrerbildung einbezogen und angeboten werden.
  • Die aktuelle Krankenhausschulordnung muss bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
  • Die Versorgung von Räumen an Schulen für Kranke muss im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz aufgenommen werden.

Begründung
Die Lehrkräfte der Schule für Kranke stellen ihre Situation regional unterschiedlich dar. Doch lassen sich Parallelen feststellen, die sich vor allem um folgende Themen drehen:

Die „Klassen“ an der Schule für Kranke bestehen aus 14 Schüler/innen, für die jeweils 24 Lehrerstunden zugewiesen werden. Eine aus ärztlicher Sicht erforderliche Vollbeschulung auf Grund z.B. langer Liegezeiten kann von der Schule nicht für jede Schülerin bzw. jeden Schüler geleistet werden. Auch hat ein großer Teil der Schüler/innen einen erheblichen sonderpädagogischen Förderbedarf, insbesondere im sozial-emotionalen Bereich. Die eigentlich notwendige Bildung von Kleingruppen zur Unterrichtung kann nicht realisiert werden. Es kommt auch zu selbst- und fremdgefährdetem Verhalten im schulischen Alltag. Berichtet wird von Kollegen, dass bei mindestens 30 % der Schüler eine massive und multiple Problematik vorliegt.

Die Schüler kommen aus allen Schularten ins Krankenhaus und damit in die Schule für Kranke. Konstant kommen 35 – 40 % der Schüler/innen aus weiterführenden Schulen in die Klinik. Bei der Zuweisung der Lehrerstunden werden die Schulen für Kranke aus dem Bestand der Lehrkräfte für Sonderpädagogik versorgt. Die Lehrerkollegien sind daher nicht so ausgestattet, dass sie für alle schulpflichtigen Schüler/innen in der Klinik ein klassenstufen- und/oder fachgerechtes Unterrichtsangebot bieten können. Lösungen, dass pensionierte Lehrkräfte oder Lehramtsstudenten als Aushilfskräfte über einen Förderverein an den Schulen für Kranke aushelfen sind nicht tragbar.

Seit vielen Jahren ist die Beratungstätigkeit und Unterstützung von Eltern, Schülern und der Stammschule ein Schwerpunkt der Arbeit der Schule für Kranke. Es geht dabei beispielsweise um die Beratung bei der Bewältigung von Schulproblemen, Schullaufbahnberatung, Vermittlung von Lernstrategien, Hausaufgabenbetreuung, schulische Beratung bei psychischen Erkrankungen, Beratung über rechtliche Fragen (z.B. Nachteilsausgleich) oder die Begleitung von Stammschulen und Schülern in den ersten Wochen nach einem Klinikaufenthalt. Die Schulen sind aber für den wachsenden Aufgabenbereich der Beratung und Nachsorge personell unzureichend ausgestattet. Entweder muss der Unterricht an der Schule für Kranke ausfallen oder die Stammschule wird per Fax mit Informationen versorgt. Beide Wege werden als unbefriedigend von den Beteiligten erlebt.

Die Bereitstellung von lernförderlichen Räumen an der Schule für Kranke ist ebenfalls nicht gesichert. Es kommt vor, dass Lehrer in Küchen, Gängen oder Zimmern ohne Fenster die Schüler/innen unterrichten müssen.

Für eventuelle Rückfragen und ergänzende Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Die Petition des BLLV zu den Schulen für Kranke am 6.6.2013 vom Ausschuss Bildung, Jugend und Sport des Bayerischen Landtags beraten. Die Mehrheitsfraktionen von CSU und FDP lehnten die Petition ab ("Erledigt durch Erklärung der Staatsregierung", § 80,3 GO). SPD, FW und Grüne stimmten für die Petition ("Würdigung", § 80,3 GO).



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