Petition des BLLV an den Deutschen Bundestag am 10.3.2017 Positionen

Förderprogramm Schulbau

BLLV fordert bundesweites „Förderprogramm Schulbau“. Dieses kann Kommunen und Ländern finanzielle Unterstützung für die Bewältigung dieser bedeutenden Aufgabe gewähren.

Petitum: BLLV fordert bundesweites „Förderprogramm Schulbau“

Förderprogramm gegen den Sanierungsstau an Schulgebäuden

 

Die Behebung des enormen Sanierungsstaus bei Schulgebäuden, der bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsschulangeboten, die zeitgemäße Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien sowie die Herausforderungen durch Inklusion und Integration stellen aus Sicht des BLLV für Länder und Kommunen immense Aufgaben dar, die ohne die Hilfe des Bundes nicht zu finanzieren sind.

In Anbetracht der Tatsache, dass allein der bereits in 2016 vorhandene Sanierungsstau durch die KfW mit 34 Mrd. Euro beziffert wird, fordert der BLLV ein bundesweites Förderprogramm für den Schulbau, das sich über mehrere Jahre verteilen soll, im Umfang von mindestens zehn Milliarden Euro.

Diese Bundesunterstützung sollte vorrangig in Verbindung mit den Mitteln von Ländern und Kommunen zur Sanierung und Modernisierung von Schulen, zur digitalen Ausstattung der Schulen, zum Ausbau der sportlichen, kulturellen und sozialen Angebote und zum Ausbau von Ganztagsschulen eingesetzt werden.

Der BLLV fordert daher ein bundesweites Programm, das den Kommunen und Ländern finanzielle Unterstützung für die Bewältigung dieser bedeutenden Aufgabe gewährt und unterstützt entsprechende politische Forderungen.

Der Bund hat bereits mit dem IZBB-Programm (2003-2007/2009) den Ausbau und die Modernisierung von Schulen gefördert. Die damaligen Förderrichtlinien erwiesen sich allerdings in der Praxis als nicht flexibel genug. So wurden an vielen Standorten bauliche Maßnahmen unterlassen, die dringend nötig, sehr sinnvoll und im Gesamtkontext weiterer Arbeiten relativ günstig gewesen wären, weil sie nicht förderfähig waren. Beispielsweise wurden Beleuchtungssysteme in Unterrichtsräumen im Rahmen der energetischen Sanierung komplett erneuert, während die akustische Optimierung der Decke unterblieb. Nachträglich ist diese Maßnahme, die im Zuge von Inklusion und Integration häufig unerlässlich ist, nur mit erheblichem zusätzlichem Aufwand möglich.

 

Flexible Förderrichtlinien

Daher sind die Förderrichtlinien des neuen Programms so flexibel wie möglich zu gestalten. Im Zentrum muss gleichwertig neben der Sanierung und energetischen Optimierung der Bausubstanz die funktionale Verbesserung der Räume stehen: Luft, Licht, Akustik, Klima, Schallschutz sowie optische und haptische Gestaltung definieren die Qualität der Lernumgebung sowie auch die Aufenthaltsqualität in Räumen ganztägiger Bildung und Betreuung. Sie sind darüber hinaus auch unter dem Aspekt der Barrierefreiheit maßgeblich.

 

Schulen und Schulträger sind über das Programm sowie mögliche Kombinationen mit weiteren vorhandenen Mitteln und Förderprogrammen transparent zu informieren, damit vor Ort alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden können.

 

Analog zum Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) kann die Förderung als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte gestaltet werden. Allerdings sollten auch Investitionsmaßnahmen berücksichtigt werden, deren förderfähige Ausgaben weniger als 50.000 Euro betragen.

 

Neue Maßstäbe für Raum- und Flächenförderung

In Bezug auf die Förderfähigkeit von Räumen und Flächen ist unbedingt zu beachten, dass die Förderrichtlinien des Programms keinesfalls an die vielerorts noch üblichen Maßstäbe der Schulbauförderung angelehnt werden dürfen, da diese zumeist völlig veraltet sind und den aktuellen Anforderungen an inklusiven und integrativen Schulbetrieb keinesfalls entsprechen. Zur Berücksichtigung dieser Anforderungen sind somit neue Maßstäbe der Raum- und Flächenförderung zu definieren. Eine hilfreiche Orientierung hierbei können die Schulbaurichtlinien in Südtirol bieten.