Grundschule Politik

Schulordnung für die Grundschulen in Bayern

Stellungnahme des BLLV am 17.4.2014

hier: Anhörung der Verbände vom 20.3.13, IV.45S7610-4b.022346

 

Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs der Änderung der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Grundsätzlich begrüßt der BLLV die Anpassung der Grundschulordnung.

 

Zu § 1, Nr. 1 e)
Es wurde erkannt, dass es durch den LehrplanPLUS neben traditionellen Probearbeiten auch andere Formen der Leistungserhebung geben muss. Der BLLV begrüßt diese Änderung.

 

Zu § 1, Nr. 17.
Der BLLV begrüßt die Möglichkeit, das Zwischenzeugnis durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch (17 d) zu ersetzen.

 

Der BLLV bittet aber um Änderung des Satzes Nr. 3:
Eltern, die nicht zu diesem Gespräch kommen möchten, sollen nicht gezwungen werden. Sie sollten dann jedoch nicht ein traditionelles Zwischenzeugnis von der Schule erhalten, sondern den ausgefüllten Rückmeldebogen, den die Eltern bei dem Gespräch mitbekommen. Den bereiten die Lehrer/innen ohnehin für alle vor. Es ist u.E. nicht sinnvoll, für die (wenigen!) Eltern die nicht erscheinen, im Nachhinein noch ein reguläres Zwischenzeugnis zu schreiben. Es ist ausreichend, wenn die Schule diesen Eltern eine schriftliche Zusammenfassung zukommen lässt.