denkbar Schulfrüstück - auch für Ihre Schule?

Anleitung zum Projektstart – Schritt für Schritt!

1. Welches Kind ist bedürftig?

Als Schulleiter und Lehrer wissen Sie am besten, welche Schüler ohne Frühstück zur Schule kommen! Sie entscheiden aus sozialer Verantwortung, wer eines Frühstücks bedarf. Wir wollen nicht, dass Kinder durch dieses Projekt stigmatisiert werden. Achten Sie deshalb auf eine sensible Ermittlung des Bedarfs! Folgende Kriterien weisen auf einen Bedarf für die Kinder hin:

• Kinder warten morgens schon sehr früh vor verschlossenen Schultoren

• Kinder werden rasch unruhig und klagen auch über Hunger

• Kinder haben völlig ungeeignete Versorgung für die Pause dabei (Chips, Süßigkeiten oder oft nichts)

• Kinder kommen aus sozial schwierigen Verhältnissen

Die Erfahrung zeigt uns, dass nach Anlauf des Projektes genau die Kinder regelmäßig frühstücken, die sonst kein Frühstück bekommen würden. Bedürftigkeit bedeutet oft auch emotionale Bedürftigkeit. Viele Kinder sind sich morgens selbst überlassen und es fehlt neben der Energiezufuhr auch die nötige Ansprache.

Bewusst wird auf den formalen Nachweis der Bedürftigkeit verzichtet, um Ausgrenzung und Stigmatisierung zu verhindern. Kinder aus finanziell abgesicherten Familien können sich durch einen Eigenbeitrag an der Deckung der Kosten beteiligen.

Informieren Sie die Eltern über das Angebot an der Schule. Diese Information zeigt den Eltern, dass keinerlei Verpflichtung für die regelmäßige Teilnahme ihres Kindes entsteht. Geben Sie dabei nicht das Gefühl, dass es um eine Versorgung von besonders Bedürftigen geht.

2. Wer führt das Frühstück vor Ort durch?

Die Durchführung und Begleitung des Schulfrühstücks übernehmen in der Regel (bei denkbar-R immer) Frühstückslotsen, die eine Übungsleiterpauschale erhalten. Das sind z. B. Senioren, Lehrer, Eltern, FSJ’ler, Mitglieder der Fördervereine. Die Trägerschaft übernimmt ein rechtsfähiger Träger, zum Beispiel Förderverein der Schule oder Träger der freien Wohlfahrtspflege.

Nehmen Sie als Schulleitung Kontakt auf mit Eltern/Elternbeirat, Seniorenzentren, pensionierten Lehrern, Kirchen, Stadt- oder Gemeindeverwaltung! Nutzen Sie bereits bestehende Netzwerke Ihrer Schule! Auch die Suche über örtliche Anzeigenblätter kann helfen, Frühstückslotsen zu finden.

Frühstückslotsen erhalten bei beiden Projekten eine Aufwandsentschädigung. Dieser Betrag wird steuerfrei über die Übungsleiterpauschale vergütet. Bitte beachten Sie, dass die maximale Gesamthöhe der Übungsleiterpauschale bei 3000 € jährlich liegt (Vertrag für Frühstückslotsen als Download).

Frühstückslotsen sollten Gestaltungsfreiheit hinsichtlich Frühstücksdurchführung und -angebot haben. In unserer Broschüre für Frühstückslotsen finden Sie weitere Hinweise zur Durchführung des Frühstücks. Für unsere Kinder ist auch wichtig, dass sie einen Bezug zu den Frühstückslotsen aufbauen können. Ganz oft kommen die Kinder so gerne zum Frühstück, weil sie sich auf ihre Frühstückslotsen freuen.

Führen Sie mit geeigneten Bewerbern ein Einstellungsgespräch, indem Sie die Frühstückslotsen auf Ihre Aufgabe vorbereiten! Die BLLV Kinderhilfe denkbar als Initiator steht Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite.

3. Wie ist die rechtliche Absicherung geregelt?

Für die Beaufsichtigung der Schüler, die am Schulfrühstück teilnehmen, sind die Frühstücklotsen zuständig; die Eltern müssen hierüber informiert werden und ihr Einverständnis erteilen.


Was Frühstückslotsen benötigen

• Ein erweitertes Führungszeugnis
• Bescheinigung über die Teilnahme an der Erst- bzw. Folgebelehrung nach §§ 42, 43 lfSG (Hygienische Richtlinien). Die Bescheinigung zur Erstbelehrung kann bei den Gesundheitsämtern vor Ort erworben werden. Folgebelehrungen können auch alle 2 Jahre bei den von uns angebotenen Schulungen erworben werden. (mehr Informationen unter Hygieneschulung)
• ein offenes Wesen, Liebe zu Kindern und Sinn für Humor

Empfehlungen für Frühstückslotsen

• eine Privathaftpflichtversicherung
• einen zeitnahen Erste-Hilfe-Kurs

Rechtliche Absicherung durch den Träger

• Die Frühstückslotsen sind über die Ehrenamtsversicherung unfall- und haftpflichtversichert, die jedoch nur eine Grundabsicherung bietet.
• Eine umfassende gesetzliche Unfallversicherung, die die Fördervereine kostengünstig abschließen können, bietet die gesetzliche Unfallversicherung (genauere Informationen gibt es zum Beispiel auf der VBG-Website).

Frühstückslotsen dürfen...

• ... Schüler nie im eigenen Pkw mitnehmen, damit eine Haftung z. B. bei einem Verkehrsunfall ausgeschlossen werden kann.
• ... Schülern keine Medikamente verabreichen, auch nicht im Einverständnis mit den Eltern. Sollte es einem Kind nicht gut gehen: Schulleitung verständigen bzw. Arzt oder Krankenwagen rufen.
• Für die teilnehmenden Kinder besteht auch zur Frühstückszeit und beim Weg zur Schule Versicherungsschutz.
• Sinnvoll ist für helfende Kinder eine mögliche Gefährdungsbeurteilung aufzuschreiben.

Für die Beaufsichtigung der Schüler, die am Schulfrühstück teilnehmen, sind die Frühstücklotsen zuständig; die Eltern müssen hierüber informiert werden und ihr Einverständnis erteilen.