Schreiben an Staatsminister Dr. Spaenle am 15.9.2016 Politik

Aussetzung der externen Evaluation im Pflichtschulbereich

Die Landesdelegiertenversammlung des BLLV vom Mai 2015 hat sich für eine Aussetzung bzw. Freiwilligkeit der externen Evaluation ausgesprochen: Die externe Evaluation im Pflichtschulbereich soll nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Lehrerkollegiums und in einem selbst zu bestimmenden Turnus durchgeführt werden.

Die externe Evaluation im Pflichtschulbereich soll nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Lehrerkollegiums und in einem selbst zu bestimmenden Turnus durchgeführt werden (vgl. Anlage). 

 

In der Begründung heißt es:

Die „Schule in erweiterter Verantwortung“ bzw. die „Eigenverantwortliche Schule“, die als Voraussetzung für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der externen Evaluation stehen, sind nicht verwirklicht worden. Vielmehr sind beratende und unterstützende Institutionen wie Schulämter und Bezirksregierungen nach wie vor schulorganisatorisch und personell entscheidend. Im Bereich Mittelschule ist durch die Verbundkoordinatoren noch ein zusätzliches Bewertungs- und Entscheidungsorgan entstanden.

 

Weiter heißt es:

Die bisher durchgeführten Evaluationen zeigen in überwältigender Mehrheit:

  • Die Durchführung ist mit enormem Aufwand verbunden und bedeutet somit eine große zusätzliche Belastung für alle Beteiligten.
  • Die erstellten Zielvereinbarungen sind gut gemeint, aber nicht zu erreichen und wirken durch die daraus resultierende Frustration kontraproduktiv.
  • Es werden enorme Ressourcen verschlungen, die dem pädagogischen Alltag fehlen.
  • Die Evaluationsteams können die pädagogischen und organisatorischen Details nur unzureichend einschätzen; gleichwohl wird ihr Urteil zur Dienstlichen Beurteilung herangezogen.
  • Bisweilen werden den Schulleitungen zeitliche Ressourcen durch die Abordnung von Stellvertretern als Evaluatoren entzogen.

 

Ich nehme den Schuljahresbeginn zum Anlass, mich an Sie mit der Bitte um Unterstützung zu wenden. Die Personalsituation im Schuljahr 2016/2017 im Pflichtschulbereich ist angespannt. Dies lässt es erneut als widersinnig erscheinen, so große Ressourcen für die externe Evaluation zu binden.

Die Aussetzung der externen Evaluation im Pflichtschulbereich würde nicht nur dem Freistaat Bayern Kosten sparen. Sie brächte außerdem enorme Entlastung für alle Kolleginnen und Kollegen sowie die Schulleitungen und steigerte somit nicht zuletzt den Schulfrieden.