Der Landtag debattiert aktuell den Haushalt des Freistaats für die Jahre 2017 und 2018. Was manchen staubtrocken und langweilig erscheint, ist doch eines der zentralen Rechte des Parlaments: Das Etatrecht. Für die Opposition ist es die Möglichkeit, die Staatsregierung zu kontrollieren und die abweichenden Vorstellungen durch Haushaltsanträge bekannt zu machen.
Im Haushaltsentwurf der Staatsregierung sind für 2017 insgesamt 57,9 und für 2018 dann 59,3 Milliarden Euro vorgesehen. Dies entspricht einer Steigerung von 4,0 beziehungsweise 2,5 Prozent. Finanzminister Markus Söder verweist darauf, dass der Haushalt erneut ohne neue Schulden auskomme und spricht von einem „Signal der finanzpolitischen Stabilität und Solidität“. Die grüne Haushaltspolitikerin Claudia Stamm kritisiert, dass dem Haushaltsentwurf ein bildungspolitischer Schwerpunkt fehle, „um echte Chancengleichheit bei der Bildung herzustellen“.
Die Ausgaben für Unterricht und Kultus wachsen nach dem Willen der Staatsregierung 2017 auf 12,0 (+2,6%) und 2018 auf 12,5 Mrd. Euro (+4,1%). Damit würden die Bildungsausgaben insgesamt etwas mehr steigen als der Gesamthaushalt. Der BLLV hat folgende Forderungen zum Doppelhaushalt an Ministerpräsident Horst Seehofer und den Landtag gerichtet: Zeitnahe Übertragung der Einkommensrunde 2017 auf Beamte; Bereitstellung neuer Planstellen für Beförderungen; Einstellungen zur Verbesserung der Unterrichtssituation; Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Schulleitungen an Pflichtschulen; Verbesserungen bei Verwaltungsangestellten an Schulen und Schulämtern.
BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann: „Die erheblichen Steuermehreinnahmen eröffnen neue Spielräume, die vor allem für die Bildung genutzt werden müssen.“ Die BLLV-Spitze führt mit allen Fraktionen Gespräche, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen.