Petition an den Bayerischen Landtag am 8.10.2012 Positionen

Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014

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hier: Beförderungsstellen

Der Landesvorstand des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV) hat die nachfolgende Petition zum Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 einstimmig beschlossen. Bitte leiten Sie diese an den zuständigen Fachausschuss zur Entscheidung weiter und informieren mich über den geplanten Termin der Verhandlung.

 

Petition

Nach den Verlautbarungen der Bayerischen Staatsregierung der letzten Wochen hatten viele Kolleginnen und Kolleginnen darauf vertraut, dass die erfreuliche Beförderungsrunde 2009/2010, die allgemein positiv anerkannt wurde, fortgesetzt wird. Die Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zum Doppelhaushalt 2013/14 hat bei unseren Kolleginnen und Kollegen allerdings bittere Enttäuschung hervorgerufen.

 

Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, haben bei den Beratungen u.a. auch darüber zu entschieden, wie viele Kolleginnen und Kollegen an Grund-/Mittel- und Förderschulen zum 1. Juli 2013 eine Beförderung von BesGr A12+AZ nach BesGr A13 bzw. von BesGr A12 nach BesGr A12+AZ und von BesGr A 13 nach BesGr A 13+AZ erhalten können.

 

Im Vertrauen auf die Zusage im Doppelhaushalt insgesamt 45 Millionen Euro - natürlich anteilig gemäß den Beschäftigtenzahlen auf die einzelnen Ressorts - für Hebungen zur Verfügung zu stellen, wurde erwartet, dass für den Kultusbereich die Hälfte der Summe zur Verfügung steht.

 

Doch weit gefehlt: Für das Kultusministerium sind - gemäß dem Haushaltsentwurf - von den insgesamt 45 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2013/2014 (was 30 Millionen Euro pro Jahr entspricht) lediglich 5,8 Millionen Euro vorgesehen, was deutliche Frustrationen hervorgerufen hat. Das positive Gesamtpaket (u. a. Wiedergewährung der Leistungsbezüge, Reduzierung der Wiederbesetzungssperre, Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung etc.) der Bayerischen Staatsregierung (ausgehandelt mit unserem Dachverband, dem Bayerischen Beamtenbund) droht dadurch konterkariert zu werden.

Wir alle gingen davon aus, dass von 30 Millionen Euro pro Jahr - entsprechend dem Anteil am Personal - wie bei der ersten Beförderungsrunde 2009/2010 ca. 50 % in Verbesserungen bei Lehrkräften fließen.

Bei der Umsetzung der Planungen würden die Mittel für den größten Personalkörper mit ca. 120.000 Beschäftigten weniger als 900 Hebungen bedeuten! Verbesserungen also für weniger als 1 Prozent – das kann nicht im Sinne der Mehrheit des Bayerischen Landtags sein!

 

Dies würde bedeuten, dass die Mehrzahl unserer Kolleginnen und Kollegen, die bislang auf die Kontinuität des in 2009 erstmals wieder möglich gemachten funktionslosen Beförderungsaufstiegs vertrauten, heftig vor den Kopf gestoßen werden würden. Aus den uns vorliegenden Rückmeldungen wissen wir, dass das neue Dienstrecht Bayern, das vom Bayerischen Landtag mit großer Mehrheit beschlossen wurde, nicht zuletzt durch den Aspekt der Wiedereinführung einer Aufstiegschance für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen auf sehr positive Resonanz gestoßen ist. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zum Doppelhaushalt 2013/2014 würde die politische Glaubwürdigkeit in Frage stellen.

Es ist dringend erforderlich, Verbesserungen am Haushaltsentwurf vorzunehmen.

Dringender Handlungsbedarf besteht in folgenden Punkten:

  • Deutliche Aufstockung der Stellen für Studienräte an Grund- und Mittelschulen in BesGr A 13 (05 12)
  • Deutliche Aufstockung der Stellen für Studienräte an Förderschulen in BesGr A 13+AZ (05 13)
  • zusätzliche Beförderungsstellen für Fachoberlehrer in A 11+AZ bzw. A 12
  • zusätzliche Beförderungsstellen für Förderlehrer in A 11 und A 1
  • Möglichkeiten des Bayerischen Besoldungsgesetzes für zusätzliche Beförderungsstellen nutzen für Kolleginnen und Kollegen in den Bereichen:
    • Schulverwaltung (05 11)
    • Seminar (05 12 und 05 13)
    • Schulberatung (05 09 und 05 12 und 05 13)

Für diese Bereiche sind keinerlei Verbesserungen vorgesehen

  • Gewährung der „großen“ Zulage für Regierungsschulräte in A 14+AZ in Höhe von derzeit 227,54 Euro (anstelle 176,21 Euro). Sachgerecht wäre hier ohnehin eine Besoldung in BesGr A 15 (05 10)
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Schulleitungen und Verwaltungsangestellten besonders an Grund-/Haupt- und Mittelschulen durch mehr Leitungszeit und deutlich höhere Zuweisung von Verwaltungsangestellten).

 

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der BLLV bittet Sie eindringlich, Ihre Einflussmöglichkeiten geltend zu machen, um mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2013/14 die Kolleginnen und Kollegen an Grund-/Mittel- und Förderschulen nicht zu enttäuschen. Bitte unterstreichen Sie, dass die Wiedereinführung eines Beförderungsamtes für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen eine erforderliche politische Entscheidung war, die nunmehr durch die Zurverfügungstellung entsprechender Haushaltsmittel auch entsprechend fortgesetzt werden kann.

 

 

 

Die Petition wurde im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 7.11.2012 behandelt und mit den Stimmen von CSU und FDP abgelehnt (§ 80,4 GO des Landtags) . Dem Anliegen könne aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht entsprochen werden.