In vielen Familien stellt sich in der Adventszeit die Frage, was man Erzieher:innen und Lehrkräften als kleines Dankeschön vor den Weihnachtsferien schenken könnte. Der Bayerische Rundfunk gibt einen Überblick über die geltenden Regeln und worauf dabei zu achten ist und bezieht dabei auch die Expertise des BLLV ein.
Kleine Aufmerksamkeiten für Lehrkräfte
Lehrkräfte dürfen Geschenke in einem „sehr geringwertigen Bereich“ annehmen, stellt der BLLV klar. Bei größeren Präsenten gibt es eine klare Regelung: „Sollten höherwertige Geschenke gemacht werden, ist dies der vorgesetzten Dienststelle (dem Schulamt) zu melden und dort wird dann über die Annahme entschieden." Die Regelung schützt sowohl Lehrkräfte als auch Familien. Sie verhindert den Verdacht der Vorteilsnahme und sorgt dafür, dass kleine Gesten möglich bleiben, ohne jemanden in eine heikle Situation zu bringen. Eine feste Grenze nennt das Bayerische Kultusministerium jedoch nicht.
Der BLLV betont, dass vor allem die Geste zählt: "Lehrkräfte brauchen von ihren Schülerinnen und Schülern oder deren Eltern keine hochwertigen Weihnachtsgeschenke. Oftmals ist ein schönes Dankeschön deutlich wertvoller als irgendein Geschenk."
Auch für Kitas gibt es feste Vorgaben
In Kitas ist die Situation ähnlich wie in den Schulen, allerdings variiert die Regelung bei unterschiedlichen Trägern. Für Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen gilt beispielsweise bei Geschenken eine Obergrenze von 25 Euro. Kleinere Geschenke sind unbedenklich.
Oftmals kümmert sich der Elternbeirat um kleine Aufmerksamkeiten
Grundsätzlich ist es ratsam, sich bei der Einrichtung selbst oder bei anderen Eltern zu erkundigen, was üblich ist. Oft sammelt der Elternbeirat bei den Eltern Geld ein und organisiert ein gemeinsames Geschenk für das Personal.
>> Zum Beitrag im BR: “Geschenke für Kita-Personal und Lehrkräfte: Was ist erlaubt?”