Eine BLLV-Petition zur Weiterentwicklung des Modells der Schulbegleiter wurde von der CSU-Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Die formale Begründung: Zuständig für das Sozialgesetzbuch sei der Bundesgesetzgeber. Wirkung gezeigt hat die Petition gleichwohl: Sie machte den Abgeordneten klar, dass das Problem nach wie vor ungelöst ist. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe Inklusion hatte sich vergeblich um ein zusätzliches „Assistenzsystem“ auf Landesebene bemüht. In seiner Stellungnahme zur Petition erklärte das KM immerhin, es begrüße die BLLV-Forderung, dass Schulbegleiter für mehrere Schüler oder Schülergruppen zuständig sein können.
Landtag
Schulbegleitung
Von: F. Fischer