Landtag

Schulpflicht

Von: F. Fischer

Jede Einschränkung der Schulpflicht von Flüchtlingen durch ein bayerisches Integrationsgesetz hatte der BLLV scharf zurückgewiesen – ebenso weitere Verbände. Die Staatsregierung entschärfte daraufhin ihren Gesetzentwurf. Ursprünglich wollte sie alle Flüchtlinge von der Schulpflicht ausnehmen, die verpflichtend in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen – jetzt nur Flüchtlinge in den „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ Bamberg und Manching. Der BLLV, das Forum Bildungspolitik und andere protestierten erneut. Die CSU-Fraktion beantragte nun (Drs. 17/13604), dass auch die Kinder dort „zur Erfüllung der Schulpflicht besonderen dort eingerichteten Klassen und Unterrichtsgruppen zugewiesen“ werden.