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Datenschutz Verschwiegenheitspflicht

Soziale Netzwerke in schulischer Kommunikation

Kommunikation über Messenger Dienste oder Social Communities ist schnell und unkompliziert. Diese Freiheit darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch hier Vorgaben wie Datenschutz und Verhaltenspflichten für Lehrkräfte gelten.

Eine umfassende rechtliche Regelung für die schulische Verwendung Sozialer Netzwerke gibt es noch nicht. Die für die dienstliche Nutzung aller digitalen Hilfsmittel geltende Prämisse ist jedoch die Sicherheit der verwendeten Daten, wie sie umfassend durch Gesetze, Verordnungen und Erlasse von EU- bis hinab auf Länderebene geregelt ist. Deren Vorgaben können gerade Anbieter der populärsten…

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