Landtag

Spaltet das Integrationsgesetz die Gesellschaft?

Von: F. Fischer

Die Staatsregierung hat den Entwurf eines Integrationsgesetzes vorgelegt (Drs. 17/11362). Es soll Migranten „fördern und fordern“ und sie auf die „unabdingbare Achtung der Leitkultur“ verpflichten. Betroffen ist auch die Bildungspolitik. Die SPD hat eine Aktuelle Stunde „Integration fördern statt verhindern“ beantragt.

Ihr Vorsitzender Markus Rinderspacher nannte den Gesetzentwurf ein „Ausgrenzungs- und Abgrenzungsgesetz.“ Die CSU stelle Migranten unter Generalverdacht und beschreibe sie als nicht integrationswillig. Das Gesetz spalte die Gesellschaft, statt sie zu einen. So werde die Teilnahme an Sprachkursen gefordert und mit Sanktionen gedroht, ohne dass es ausreichend Angebote gebe. Der Gesetzentwurf sei „in Teilen verfassungswidrig“. SPD (Drs. 17/5204) und Grüne (Drs. 17/11501) haben eigene Gesetzentwürfe vorgelegt und fordern gemeinsam mit den FW eine Anhörung.

Josef Zellmeier (CSU) sagte, Bayern gebe im Ländervergleich mit 584 Millionen Euro das meiste Geld für Integration aus. Den vielfach kritisierten Begriff „Leitkultur“ definierte er so: „Leitkultur bedeutet: Das, was die Menschen hier leben, wird von denjenigen akzeptiert, die zu uns kommen.“

Hans Jürgen Fahn (FW) will die Integration parteiübergreifend bewältigen. Auch die FW sehen die Prinzipien Fördern und Fordern gleichrangig. Christine Kamm (Grüne) sieht sowohl den Integrationswillen der Flüchtlinge als auch die Integrationsbereitschaft der Bevölkerung optimistisch: „Die allermeisten Menschen, die vor Krieg und Terror geflohen sind, wollen hier für sich und ihre Kinder eine neue Existenz aufbauen.“ Integration hänge auch von der aufnehmenden Gesellschaft ab.

Der BLLV hat sich in einer Stellungnahme zum Prinzip des Förderns und Forderns bekannt, wendet sich aber gegen Abschreckung durch Strafen. Er fordert zahlreiche Nachbesserungen. Insbesondere die Einschränkung der Schulpflicht für Flüchtlinge lehnt der BLLV entschieden ab.