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Ergebnis der Einkommensrunde für Beschäftigte der Länder Dienstrecht

Staatsregierung will Tarifergebnis 1:1 auf Beamte und Versorgungsempfänger übertragen

Bayerns Finanzminister Markus Söder will das Tarifergebnis 1:1 auf die Beamten und Versorgungsempfänger in Bayern übertragen. Das teilte er nach der Einigung am Freitag mit. Für aktive Beamte sieht die Staatsregierung zusätzlich zur linearen Erhöhung eine Einmalzahlung („Bayern-Bonus“) in Höhe von 500 Euro vor.

Als Wertschätzung und Anerkennung – so sehen die Beschäftigten die jetzt von Finanzminister Dr. Markus Söder veröffentlichte Einkommensanpassung im öffentlichen Dienst, bewertet der Bayerische Beamtenbund (BBB) Söders Vorstoß.

Für BBB-Chef Rolf Habermann ein weiterer wichtiger Schritt, mit dem Bayern seine Spitzenposition ausbaut. „Bayern kann sich auf seinen starken öffentlichen Dienst verlassen! Wer für die Teilhabe der Beschäftigten an der allgemeinen Einkommensentwicklung sorgt, sichert diesen Standortvorteil und bleibt für Nachwuchskräfte attraktiv!

"Bayern hat einen leistungsstarken öffentlichen Dienst, der auch in der Lage ist, unvorhergesehene Herausforderungen zu meistern. Das hat er angesichts der Menschenströme, die im vergangenen Jahr hier Zuflucht gesucht haben, mehr als bewiesen", heißt in der Pressemitteilung des BBB.

„Auf diesem Niveau wollen wir bleiben! Das wollen wir aber auch ausbauen!“, fordert Habermann. „Dazu brauchen wir attraktive Beschäftigungsbedingungen und kompetenten Nachwuchs, der uns noch leistungsstärker macht“. In diesem Sinne habe die Staatsregierung heute ein wichtiges Zeichen gesetzt. Bayern bleibe seiner Maxime treu: Angemessene Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung und Parallelität zwischen den Beschäftigtengruppen. „Das sichert Motivation und beweist Weitblick“, lobt der BBB-Chef. bbb

 

ECKPUNKTE der Tarifeinigung sind:

  • lineare Erhöhung der Entgelte um 2,0 % ab 1. Januar 2017 und weitere
  • 2,35 % ab 1. Januar 2018
  • davon abweichend Erhöhung der Monatsentgelte bis 3.200,- Euro zum 1. Januar 2017 um 75,- Euro (soziale Komponente – sog. Mindestbetrag)
  • davon abweichend Erhöhung der Monatsentgelte bis 3.200,- Euro zum 1. Januar 2017 um 75,- Euro (soziale Komponente – sog. Mindestbetrag)
  • Laufzeit: 24 Monate
  • Einführung einer sechsten Erfahrungsstufe in zwei Schritten zum 1. Januar 2018 und 1. Oktober 2018  

 

Mehr zum Thema: Neue Besoldungstabellen für Mitglieder
Die Abteilung "Dienstrecht und Besoldung" hat für unsere Mitglieder Besoldungstabellen bzw. Entgelttabellen 2017/18 erstellt. Sie finden die neuen Tabellen im Downloadbereich unter "Besoldung" ganz oben.

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