LEITFADEN Amtsarztbesuch

Untersuchungstermin beim Amtsarzt

Der Dienstherr ist berechtigt, zum Besuch eines Amtsarztes aufzufordern: Es geht hierbei entweder um die Frage der gesundheitlichen Eignung für das Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. auf Probe oder um die Feststellung der Dienstfähigkeit.

10.10.2018

Einer solchen Aufforderung ist Folge zu leisten und dem Amtsarzt gegenüber sind sämtliche medizinische Auskünfte über gegenwärtige und zurückliegende Erkrankungen zu offenbaren. Dies gilt insbesondere für die Eingangsuntersuchung für Beamtenanwärter/innen. Es handelt sich hierbei immer um Einzelfallentscheidungen und die Kosten für diese Untersuchung trägt der Dienstherr.

Für die…

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Nützliche Links

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Einstellungsuntersuchung von Beamtenbewerbern

Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht, Abschnitt 8, Ruhestand,1. Grundsätze für die Überprüfung der Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten