Der Termin erfolgt entweder zur Überprüfung der gesundheitlichen Eignung für das Beamtenverhältnis auf Widerruf, das Beamtenverhältnis auf Probe/Lebenszeit oder zur Überprüfung der Dienstfähigkeit.
Die Amtsärzt*in ist – auch unaufgefordert - über sämtliche gesundheitlichen Aspekte zu informieren, die für die Frage der gesundheitlichen Eignung bzw. der Dienstfähigkeit relevant sein könnten.…
LEITFADEN Amtsarztbesuch
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Untersuchungstermin bei der Amtsärzt*in
Der Dienstherr ist berechtigt, zum Arztbesuch aufzufordern: Es geht hierbei entweder um die Frage der gesundheitlichen Eignung für das Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. auf Probe/Lebenszeit oder um die Feststellung der Dienstfähigkeit.
Nützliche Links
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Einstellungsuntersuchung von Beamtenbewerbern
Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht, Abschnitt 8, Ruhestand,1. Grundsätze für die Überprüfung der Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten