Eine Anfrage der Grünen an die Bayerische Staatsregierung zum Thema Videoüberwachung an Bayerns Schulen ergibt ein unklares Bild der derzeitigen Lage (Drs. 17/14608). Laut Staatsregierung werden keine Statistiken über die Anzahl der überwachten Schulen erhoben. Der Prozess der Videoüberwachung werde durch die Schule und den Sachaufwandsträger eigenverantwortlich vor Ort entschieden. Dieser Prozess werde durch jeweils zuständige Datenschutzbeauftragte begleitet. Laut Staatsregierung können nur die Schulleitung und von ihr beauftragte Angehörige des Lehroder Verwaltungspersonals auf das Videomaterial zugreifen. Dieses müsse aber spätestens drei Wochen nach Aufzeichnung gelöscht werden.
Landtag
Videoüberwachung
Von: Y. Yildiz