Zusammensetzung

Der Landesvorstand setzt sich aus 24 Personen zusammen. Folgende zwölf davon werden von der Landesdelegiertenversammlung gewählt:

  • das Präsidium (3 Personen)
  • Abteilungsleiter/innen (4 Personen)
  • Schatzmeister/in
  • Chefredakteur/in der Bayerischen Schule
  • Protokollführer/in
  • Beisitzer/innen(2 Personen)

Weitere zwölf gehören dem Landesvorstand aufgrund anderer Führungsaufgaben im BLLV an:

  • Vorsitzende/r der Bezirksverbände (9 Personen)
  • Vorsitzende/r des Jungen BLLV (früher ABJ)
  • Vorsitzende/r der Studierenden im BLLV
  • Vorsitzende/r der Gemeinschaft der Seniorinnen und Senioren
     

Aufgaben

Der Landesvorstand ist bei seinen Entscheidungen gebunden an die Beschlüsse der Landesdelegiertenversammlung und des Landesausschusses. Er wird auf der Grundlage der Ziele und Aufgaben des Verbandes initiativ, wie sie in der Satzung, den Leitlinien und Leitanträgen festgelegt sind.
Die Satzung ordnet dem Landesvorstand u. a. folgende Aufgaben zu:

  • Entscheidung über an ihn gerichtete Anträge auf der Grundlage der von der Landesdelegiertenversammlung aufgestellten Richtlinien der Verbandsarbeit,
  • Beschluss über Maßnahmen zur Durchführung unvorhersehbarer Verbandsaufgaben und Genehmigung entsprechender Mittel,
  • Vorschlag an den Landesausschuss zur Ernennung und Abberufung von Mandatsträgern, sofern sie nicht nach Satzung zu wählen sind,
  • Einstellung des Landesgeschäftsführers, des Justitiars und der hauptberuflichen Referenten auf Vorschlag des Präsidenten,
  • Einrichtung und Auflösung von Arbeitsstellen.

Genaue Bestimmungen in der Satzung