Häufige Fragen

Warum soll man in einem Berufsverband Mitglied sein?

Eine so bedeutender Beruf wie der Lehrer- und Erzieherinnenberuf muss in der öffentlichen Diskussion präsent sein. Er muss auf seine Aufgaben, seine Verantwortung, seine Arbeitsbedingungen und auf seine Vorstellungen von Bildung hinweisen. Wenn dies nicht erfolgt, definieren ausschließlich andere, was Lehrer/innen und Erzieher/innen zu tun haben. Damit die wahren Experten mitreden, brauchen sie einen starken Berufsverband wie den BLLV. Darüber können Mitglieder die umfangreichen Service- und Informationsleistungen des BLLV nutzen.

Welche Qualitätskriterien legt der BLLV an seine Serviceangebote an?

Bei den Serviceangeboten haben wir uns für professionelles Know-How entschieden. Wir investieren in professionelle Service-, Beratungs- und Schutzangebote für alle Fragen rund um den Dienstalltag.

Als BLLV stehen wir für hohe Qualitätsstandards. Deshalb arbeitet die Rechtsabteilung des BLLV mit Volljuristen, die Akademie des BLLV mit Fachreferenten und Experten, das Institut für Gesundheit in pädagogischen Berufen mit Medizinern und Psychotherapeuten, der Wirtschaftsdienst des BLLV mit Experten in Versicherungsfragen und der Reisedienst des BLLV mit anerkannten Reiseanbietern.

Warum ist der BLLV schulartübergreifend tätig?

Der BLLV ist ein Verband für alle Lehrerinnen und Lehrer, Erzieher und Sozialpädagogen, die sich in erster Linie als Pädagogen verstehen und nicht zuerst als Fachvertreter ihrer Unterrichtsfächer. Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich mit diesem Berufsverständnis identifizieren, sind im BLLV willkommen. Deshalb ist der BLLV schulartübergreifend tätig.

Wir glauben, dass im 21. Jahrhundert die Zeit der Abgrenzung zwischen Lehrerinnen und Lehrern, die an unterschiedlichen Schulstufen und Schularten unterrichten, vorbei ist. Wir bilden gemeinsam die Grundlage der Gesellschaft egal, ob wir im Gymnasium, in der Grundschule oder in der Förderschule, in der Realschule oder der Mittelschule arbeiten.

Was unterscheidet den BLLV von den anderen Lehrerverbänden?

1. Das Schul- und Berufsverständnis

Der BLLV glaubt, dass die Zukunft einer engen Zusammenarbeit zwischen den Schularten und den Lehrern und Erziehern gehört, und nicht der Ab- und Ausgrenzung. Der BLLV glaubt, dass das Humboldtsche Modell des Gymnasiums, wie es andere Lehrerverbände vertreten, nicht mehr ins 21. Jahrhundert passt. Der BLLV vertritt das Primat der Pädagogik, d. h. Lehrer sind Pädagogen mit hohem Fachwissen und nicht Fachexperten ohne profundes pädagogisches Know-How.

2. Das Servicespektrum

Der BLLV investiert große Teile seines Beitragsaufkommens in umfangreiche professionelle Service-, Beratungs- und Schutzangebote.

Das Grundgesetz des BLLV

Sie wollen die Satzung des BLLV kennenlernen, soz. die Verfassung des BLLV.

In der Satzung sind die Aufgaben des BLLV festgelegt, die Rechte der Mitglieder, die Entscheidungsorgane und die Entscheidunsgabläufe.

Infos zum Austritt

Falls Sie aus dem BLLV austreten wollen, beachten Sie bitte die satzungsrechtlichen Vorgaben: "Der Austritt aus dem Verband erfolgt durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorsitzenden des Kreisverbandes oder dem Vorsitzenden des Bezirksverbandes oder dem Präsidenten. Studenten erklären Ihren Austritt schriftlich beim Hochschulreferenten."

Bitte beachten Sie auch die Kündigungsfristen: "Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderquartals statthaben." Beiträge sind bis zum Inkrafttreten des Austritts zu entrichten.