Reform des Referendariats

Viele Referendarinnen und Referendare erleben die praktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst als sehr belastend und wenig zielführend.
Das Innovationspotential, das junge Lehrkräfte an die Gymnasien bringen könnten, kann sich nicht entfalten, weil sich viele Referendar:innen zu einer Anpassung an den Stil ihrer Seminarlehrkräfte gezwungen sehen.
Zu viele Referendarinnen und Referendare brechen ihren Vorbereitungsdienst ab und gehen damit dem Gymnasium verloren. Kritik am Referendariat wird schon lange geäußert, geändert haben sich nur Marginalien.

Das Referendariat muss zukunftssicher reformiert werden.
Der BLLV, in dem Lehrkräfte aller Schularten organisiert sind, steht dafür ein.

Zu diesen Themen wurden von der Landesdelegiertenversammlung 2023 des BLLV Forderungen beschlossen:

1. Seminar

Kritik an der derzeitigen Situation

Generell weisen die Seminarschulen hinsichtlich ihrer Qualität und ihren Anforderungen derzeit starke Unterschiede auf. Die Seminarlehrkräfte haben in ihrer Doppelrolle als Ausbildende und Beurteilende einen großen Einfluss auf die Noten der Referendarinnen und Referendare. Dies führt dazu, dass sich viele Referendarinnen und Referendare zumindest subjektiv in einer permanenten Prüfungssituation wähnen, was sich auf ihr Verhalten in den Seminarsitzungen und ihre schulische Arbeit an den Seminarschulen hemmend auswirkt. Gerade die Bereitschaft, eigene methodische und pädagogische Wege zu suchen, wird eingeschränkt. Stattdessen fühlen sich viele zu einer Anpassung an den persönlichen Stil der Seminarlehrkräfte genötigt. Dadurch geht ein Teil des Innovationspotentials durch frische Lehrkräfte der Schule verloren. Die in den Seminarsitzungen bisher vermittelten wissenschaftlichen Theorien sind insbesondere in den Fächern Pädagogik und Pädagogische Psychologie bereits Gegenstand der I. Phase und werden teilweise ohne Verknüpfung mit den Praxiserfahrungen der Referendare im Lehrervortrag abgehandelt.

Forderungen

1. Seminarbeauftragte:r

Um eine möglichst hohe Gerechtigkeit einfordern und schließlich gewährleisten zu können, wird im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Stelle eines/einer Seminarbeauftragten eingerichtet. Auf dieser Stelle wird zeitlich befristet für vier bis fünf Jahre eine Lehrkraft an das Staatsministerium abgeordnet. Referendarinnen und Referendare können sich bei konkreten Problemen unter Umgehung des Dienstweges direkt an den/die Seminarbeauftragte/n wenden, der/die unter Wahrung der Anonymität versucht, die beanstandeten Probleme zu lösen. Darüber hinaus dient er/sie auch als Ansprechpartner:in für die Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJuAV).
Sie/Er legt einmal im Jahr einen Bericht vor, aus dem hervorgeht, welche Probleme die Referendarinnen und Referendare hatten und hat ein Vetorecht bei der endgültigen Bestellung der Seminarlehrkräfte. Durch diese Maßnahme soll die Vergleichbarkeit der Ausbildungsverhältnisse, die derzeit noch extrem schwanken, erhöht werden.

2. Inhalte der Seminarsitzungen

Der Inhalt der Sitzungen ist vermehrt eine gemeinsame Reflexion eigener und fremder Beobachtungen und bietet den Referendar:innen die Möglichkeit ihre Lehrer:innenpersönlichkeit weiterzuentwickeln.
Es werden grundsätzlich keine Akademieberichte durchgearbeitet, da diese zu einem rein rezeptiven Lernverhalten bei den Referendarinnen und Referendaren führen. 
Die Seminarsitzungen in Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung sollten durch ein jährliches mehrtägiges Projekt, dessen Themenschwerpunkt vom Seminar selbst gewählt werden kann, ersetzt werden. Es findet keine Prüfung statt.
Die allgemeinen Sitzungen in Pädagogik und pädagogischer Psychologie sollten interdisziplinäre Schwerpunkte beinhalten (z.B. Fächer übergreifende Bildungs- und Erziehungsziele).

Gegenstände der themenzentrierten Sitzungen sind zum Beispiel:

  • qualifizierte Elternarbeit
  • allgemeine Gesprächsführung (Lehrkraft-Schüler:in-, Lehrkraft-Eltern-, Lehrkraft-Lehrkraft-Interaktion)
  • Konfliktlösung
  • Umgang mit erziehungsschwierigen Schüler:innen
  • Klassenleitung
  • Grundlagen der Medienbildung
  • Selbstverständnis als Lehrkraft

3. Seminarlehrkräfte

Der Erfolg der Referendarinnen und Referendare im Zweiten Staatsexamen hängt im starken Maß von den Seminarlehrkräften ab. Das erfordert eine besondere Eignung und Befähigung für diese Stelle.
Daher wird ein Programm für eine spezielle Qualifizierung der Seminarlehrkräfte vor und während ihrer Tätigkeit eingeführt.
Sie erhalten ein Feedback über ihrer Leistung durch eine standardisierte Befragung der Referendarinnen und Referendare. Die Ergebnisse dieses Feedbacks werden von der jeweiligen Seminarlehrkraft gemeinsam mit dem entsprechenden Seminar erörtert und verbleiben anschließend bei der Seminarlehrkraft.
Das Gesamtseminar (inkl. Schulleiter:in als Seminarvorstand) erhält ebenfalls mit Hilfe einer standardisierten Befragung der Referendarinnen und Referendare ein Feedback.
Allein schon wegen der mittlerweile verpflichtenden Evaluation der Referendarinnen und Referendare durch die Schülerinnen und Schüler ist ein Feedback durch die Referendarinnen und Referendare ein logischer Schritt zur Verbesserung der Qualität des Vorbereitungsdienstes.
Der Einsatz der Seminarlehrkräfte erfolgt zunächst für eine Probezeit von zwei Jahren. In die Entscheidung über eine endgültige Bestellung wird ein Gutachten des Seminarvorstandes mit einbezogen. Der/die Seminarbeauftragte erhält diesbezüglich (einmalig pro Bewerbung) ein Vetorecht.

2. Unterrichtsverpflichtung

Kritik an der derzeitigen Situation

Die bisherige Belastung der Referendare während des Zweigschuleinsatzes ist sehr unterschiedlich, da die Unterrichtsverpflichtung zwischen 11 und 17 Wochenstunden schwanken kann. Die maximal mögliche Unterrichtsverpflichtung von 17 Stunden wird als zu große Belastung empfunden.

Forderung

Die maximal mögliche Unterrichtsverpflichtung von 17 Stunden im 2. Ausbildungsabschnitt wird gesenkt.

3. Prüfung

Kritik an der derzeitigen Situation

Die gesamte Notengebung weist derzeit ein zu geringes Maß an Transparenz auf. So wird den Referendarinnen und Referendaren ihre Beurteilungsnote beispielsweise erst nach Abschluss der Ausbildung bekannt gegeben.
Die Prüfungskommission bei den Lehrproben setzt sich gegenwärtig immer aus den Seminarlehrkräften und dem jeweiligen Schulleiter/der jeweiligen Schulleiterin zusammen. Da alle Prüfende den Referendar/die Referendarin schon kennen und somit die Gefahr besteht, dass in ihr Urteil auch ihr genereller Eindruck unbewusst miteingeht, können sich Verzerrungstendenzen entwickeln.

Forderungen

1. Grundsätzliches

Um die Notengebung transparenter zu gestalten, erhalten die Referendarinnen und Referendare während ihrer Ausbildung stärkere und konkretere Rückmeldung insbesondere in Hinblick auf die Beurteilungsnote von den Seminarlehrkräften. Damit die Referendarinnen und Referendare Gelegenheit haben, ihre Leistungen mit Blick auf die Beurteilungsnoten zu verbessern, soll etwa vier Wochen nach Start des 3. AA, spätestens aber vor dem zweiten Unterrichtsbesuch in einem der unterrichteten Fächer, ein Bestandsgespräch mit der/dem Seminarleiter:in stattfinden. 

2. Lehrproben

Die Prüfungskommission setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Direktor:in der Seminar- bzw. Einsatzschule
  • Fachseminarlehrkraft
  • eine weitere Fachseminarlehrkraft im Prüfungsfach einer anderen Seminarschule

4. Betreuungslehrkräfte

Um die Qualität der Betreuung in der Einsatzschule zu erhöhen, erhalten Betreuungslehrkräfte vor ihrem ersten Einsatz eine (Basis-)Schulung, in welcher sie die grundlegenden Aufgaben erläutert und die entsprechenden Vorschriften zum Nachlesen genannt bekommen. Diese Schulung findet idealerweise zu Beginn des entsprechenden Halbjahres ihres Einsatzes statt und hat einen Umfang von 2 UE. Diese Schulung sollte zudem als Fortbildung angerechnet werden.
Eine Entlastung der Betreuungslehrkräfte hinsichtlich ihrer Unterrichtsverpflichtung ist ohnehin längst überfällig und sollte pro zu betreuender/betreuendem Referendar:in 0,5 Unterrichtsstunden betragen.