Inklusion: Gemeinsam leben und lernen

In Zeiten steigender Schülerzahlen und steigender Diagnosen wird auch die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf steigen.

Der BLLV bekennt sich zur Inklusion in allen (Bildungs-)Bereichen und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das gemeinsame Lernen und Leben von Menschen mit und ohne Behinderung ist elementarer Bestandteil von Bildung. Um das zu ermöglichen, braucht es mehr als ein gequältes Ja zur Inklusion, verordnet durch ein Gesetz.

Hier sieht der BLLV Handlungsbedarf:

1. Zeit für Inklusion durch eine verbesserte Klassenbildung:
    Schüler/innen mit Förderbedarf müssen bei der Klassenbildung mehrfach gezählt werden

2. Zeit für multiprofessionelle Teams in der Klasse, an der Schule und extern bei Bedarf

3. Zeit für Vorbereitung, Kooperation und Fortbildungen der Lehrerinnen und Lehrer


 

HINTERGRUND: In Bayern gibt es derzeit rd. 74.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, das sind rd. 5.000 mehr als noch vor zehn Jahren. Etwas mehr als ein Viertel der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird in Bayern in allgemeinen Schulen inklusiv beschult, bundesweit ist es ein Drittel.