Schule und Finanzen Politik

Anmerkungen zum Schulfinanzierungsgesetz

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes Verbandsanhörung - Antwort des BLLV am 8.7.2014

Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) dankt für die Zusendung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Der BLLV warnt vor einer Benachteiligung der staatlich genehmigten Privatschulen. Dies gilt neben der neuerlichen Reduzierung des Baukostenzuschusses vor allen Dingen für das Thema Inklusion. Bislang ist die Förderung der Inklusion allein staatlich anerkannten Schulen vorbehalten. Beispielsweise Montessori-Schulen oder Waldorfschulen sind aufgrund ihres spezifischen pädagogischen Programms davon ausgenommen. Doch gerade diese Schulen in freier Trägerschaft waren es, die die Teilhabe von behinderten Schülerinnen und Schülern - lange bevor dies unter dem Stichwort Inklusion zur allgemeinen Aufgabe erklärt wurde - im Alltag vorangetrieben haben und hierbei große Kompetenz und das Vertrauen der Eltern erworben haben. Der BLLV bittet deshalb darum, diese Schulen bei der Förderung der Inklusion nicht länger auszuschließen.
Mit den weiteren vorgeschlagenen Änderungen ist der BLLV einverstanden.

 

Staatsregierung setzt Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich Finanzierung privater Förderschulen aus.