Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) dankt für die Zusendung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Der BLLV warnt vor  einer Benachteiligung der staatlich genehmigten Privatschulen. Dies gilt  neben der neuerlichen Reduzierung des Baukostenzuschusses vor allen  Dingen für das Thema Inklusion. Bislang ist die Förderung der Inklusion  allein staatlich anerkannten Schulen vorbehalten. Beispielsweise  Montessori-Schulen oder Waldorfschulen sind aufgrund ihres spezifischen  pädagogischen Programms davon ausgenommen. Doch gerade diese Schulen in  freier Trägerschaft waren es, die die Teilhabe von behinderten  Schülerinnen und Schülern - lange bevor dies unter dem Stichwort  Inklusion zur allgemeinen Aufgabe erklärt wurde - im Alltag  vorangetrieben haben und hierbei große Kompetenz und das Vertrauen der  Eltern erworben haben. Der BLLV bittet deshalb darum, diese Schulen bei  der Förderung der Inklusion nicht länger auszuschließen. 
Mit den weiteren vorgeschlagenen Änderungen ist der BLLV einverstanden.
Staatsregierung setzt Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich Finanzierung privater Förderschulen aus.
 
		