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Kommentar: Teilzeit während Corona Startseite Topmeldung
Personalrat Arbeitsbelastung

Auch Lehrkräfte haben Belastungsgrenzen!

"Es kann nicht sein, dass gerade auf Teilzeitkräfte keine Rücksicht genommen wird", sagt Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV. "Teilzeit muss Teilzeit bleiben."

Die Corona-Pandemie stellt uns Lehrkräfte vor enorme Herausforderungen. Nur durch das große persönliche Engagement der Kolleginnen und Kollegen war es möglich innerhalb kürzester Zeit während der Phasen des Lockdowns einen Distanzunterricht auf die Beine zu stellen, der inzwischen nahezu überall in vorbildlicher Weise läuft.

Dies war nur möglich durch eine noch nie dagewesene Fortbildungsbereitschaft auf allen Ebenen im Bereich der Digitalisierung, durch den Einsatz privat beschaffter digitaler Ausstattung und vor allem auch durch die Bereitschaft der Lehrkräfte diese außergewöhnlichen Belastungen zu stemmen, nachdem jahrelang vor allem der Bereich der Digitalisierung der Schulen vom Dienstherrn verschlafen und verschleppt wurde.

Vollzeitkräfte mit Teilzeitbesoldung

Dieses Engagement und der hohe Einsatzwille werden aber nun immer mehr zum Problem für viele Lehrkräfte. Denn, auch Lehrerinnen und Lehrer sind Menschen, die in ihrem Privatleben genauso mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen haben, wie der Rest der Bevölkerung. Diejenigen, die sich aufgrund ihrer persönlichen Situation für eine Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, merken nun immer mehr, dass von der Teilzeit nichts mehr zu spüren ist.

Die digitalen Angebote in Verbindung mit Notbetreuung und allen anderen beruflichen Belastungen dieser Zeit haben in vielen Fällen aus den Teilzeitkräften schleichend Vollzeitkräfte mit Teilzeitbesoldung gemacht. Viele Kolleginnen und Kollegen kämpfen mit einer nicht mehr zu schaffenden Arbeitsflut durch die digitale Beschulung, die aber von außen als selbstverständlich angesehen wird. Wenn dann zu den enormen Herausforderungen durch den Beruf noch die Belastungen durch eigene Kinder im Distanzunterricht oder durch die Pflege von gefährdeten Angehörigen kommen, geraten viele Kolleginnen und Kollegen an die Grenzen ihrer Kräfte.

Teilzeit muss Teilzeit bleiben

Hier ist nun vor allem die Fürsorge des Dienstherrn, der Schulverwaltung und auch der Schulleitungen gefragt. Es kann nicht sein, dass gerade auf Teilzeitkräfte keine Rücksicht genommen wird. Auch in Phasen des Distanzunterrichts ist auf das reduzierte Stundenmaß zu achten. Teilzeit muss Teilzeit bleiben. Die Kolleginnen und Kollegen sind bereit und haben es auch bewiesen, dass sie sich den besonderen Herausforderungen stellen. Trotzdem aber dürfen diese Herausforderungen nicht zur Überlastung führen. Was wir brauchen sind gesunde Lehrkräfte, die diese besondere Zeit für die Schülerinnen und Schüler bewältigen können.

Aber auch die Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit brauchen die Fürsorge und Unterstützung ihres Dienstherrn. Belastungen und Herausforderungen müssen anerkannt werden. Die Lehrkräfte müssen vor oftmals nicht mehr bewältigbaren Ansprüchen, die von außen an sie gestellt werden, geschützt werden. Hier muss ebenfalls klar kommuniziert werden, dass die Lehrkräfte nicht zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen können.

Wie schon oben erwähnt: Wir brauchen gesunde Lehrkräfte. Am wenigsten hilft uns, wenn Kolleginnen und Kollegen an den Ansprüchen, die von außen, von der Schule, aber auch von sich selbst gestellt werden, scheitern und ausbrennen. Der Dienstherr muss sich hier vor seine Beschäftigten stellen und sie schützen. Was unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen, ist Rücksicht und auch das Verständnis, dass auch Lehrkräfte in diesen Zeiten, übrigens genauso wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, besonders belastet sind und es Grenzen der Belastbarkeit auch für Lehrerinnen und Lehrer gibt. // Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV

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Bei beamtenrechtlichen oder sozialen Schwierigkeiten können sich Betroffene vertrauensvoll an den zuständigen Personalrat wenden. Es gibt kaum eine für die Beschäftigten wichtige Maßnahme oder Entscheidung, an der er nicht beteiligt wird.

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