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Arbeitszeitkonto

BLLV lehnt Entwurf zum Arbeitszeitkonto für Grundschul-Lehrkräfte ab

In einer Stellungnahme lehnt der BLLV den Entwurf des Kultusministeriums zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos ab. Das belaste Lehrkräfte mit der höchsten Unterrichtsverpflichtung weiter, kritisiert Präsidentin Simone Fleischmann.

Das Arbeitszeitkonto ist Teil der Notmaßnahmen, die Kultusminister Michael Piazolo Anfang des Jahres bekannt gegeben hatte. Der Entwurf der Verordnung, der dem BLLV vom Kultusministerium vorgelegt wurde, soll diese Maßnahme ab dem kommenden Schuljahr 2020/21 rechtlich umsetzen.

In seiner Stellungnahme macht der BLLV klar, dass das Arbeitszeitkonto das grundlegende Problem nicht angeht. Denn ein Arbeitszeitkonto erhöht lediglich die Anzahl der Lehrerstunden, nicht jedoch die Zahl der zu Verfügung stehenden Lehrkräfte.

Personalnot wird weiter verschärft, Aushilfsdienst unzulässig

Der BLLV sieht durch das Arbeitszeitkonto die Belastungsgrenze vieler Grundschullehrerinnen und -lehrer überschritten. Auf diese Art können Lehrkräfte ihrem Bildungsauftrag nicht nachkommen. Der BLLV geht davon aus, dass dadurch weitere Frühpensionierungen folgen werden, was eine erneute Verschärfung der Personalnot nach sich zöge. Das Konzept des Arbeitszeitkontos ist von daher abzulehnen, konstatiert Präsidentin Simone Fleischmann in der Stellungnahme des BLLV.

Außerdem sieht der Entwurf vor, dass die mehrarbeitenden Grundschullehrerinnen und -lehrer an Mittel- und Förderschulen aushelfen sollen. Dieser Ansatz ist nach Auffassung des BLLV nicht zulässig. Ein Arbeitszeitkonto kann nur für den eingesetzten Bereich – hier eben die Grundschulen – verwendet werden, stellt Simone Fleischmann klar.

Laufzeit unangemessen

Auch die Länge der vom Kultusministerium geplanten Maßnahme sieht der BLLV kritisch. Das angedachte Arbeitszeitkonto sieht eine zusätzliche Unterrichtsstunde für die Dauer von fünf Jahren vor. Durch die schrittweise Einführung des Arbeitszeitkontos nach Alterskohorten würde die letzte Kohorte bis im Schuljahr 2027/28 auf ein Arbeitszeitkonto einzahlen. Nach der eigenen Bedarfsprognose des Kultusministeriums stehen aber bereits ab 2023 mehr Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung als es Bedarf gibt.

Eine Kopie dieser Stellungnahme verschickt der BLLV auch an Kultusminister Michael Piazolo. Präsidentin Simone Fleischmann unterstreicht die Bedeutung der klaren Stellungnahme zur geplanten Maßnahme aus Sicht des BLLV.

» Stellungnahme des BLLV zum „Entwurf einer Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte an Grundschulen“
 



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