sonderzahlung.jpg
Für Beschäftigte, für die der TVöD gilt, ist die Sonderzahlung gesichert Startseite
Frühkindliche Bildung Kita

Corona-Prämie für den Sozial- und Erziehungsdienst

Als wichtige Anerkennung sieht Sarah Heße, Fachgruppenleiterin des Sozial- und Erziehungsdienst im BLLV, die Corona-Prämie für ErzieherInnen und KinderpflegerInnen. Ungerecht sei aber, dass es vom Träger abhängt, ob eine Prämie ausgezahlt wird.

Der BLLV und die Fachgruppe SuE begrüßt die Worte des bayerischen Ministerpräsidenten vom 27.11.2020, in denen er wie folgt versicherte: "Der Freistaat wäre bereit, sich an einer solchen Anerkennung zu beteiligen." Bei diesen Worten geht es um einen Corona-Bonus - eine Prämie, die neben lobenden Worten auch eine finanzielle Wertschätzung für die Leistungen der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen widerspiegeln soll. 

Für Schulleitungen und Lehrkräfte hat die Staatsregierung zuletzt bereits einen Corona-Bonus in Höhe von 500 Euro beschlossen. Allerdings gestaltet sich die Situation im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung etwas komplexer. Während Schulen dem Kultusministerium unterstellt sind, sind Kitas hingegen dem Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales zugeordnet und weisen eine vielfältige Trägerlandschaft auf. Schon bei der Tarifeinigung zwischen Arbeitgebervertretern und Bund/Kommunen Ende Oktober wurde eine entsprechende Prämie beschlossen.

Die Höhe der einmaligen, steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Sonderzahlung beträgt:

- für die Entgeltgruppen 1 bis 8 (entspricht S 2 bis S 8): 600 Euro

- für die Entgeltgruppen 9a bis 12: 400 Euro und

- für die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300 Euro.

In der ersten Stufe sind alle Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger und Erzieherinnen und Erzieher einzuordnen, ab EG 9 sind das hauptsächlich Leitungspositionen. Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Corona-Prämie anteilig gezahlt. Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten des Öffentlichen Dienstes sowie Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen erhalten im kommunalen Bereich 225 Euro Corona-Prämie.

Eine Gleichbehandlung für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ist wünschenswert!

Das Ergebnis gilt für alle Beschäftigten, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) gilt. Für alle anderen Träger (kirchlich, frei u.s.w.), die sich nur am TVöD orientieren, ist dies nur eine Empfehlung und Auslegungssache. 

Für das Personal, das bei kirchlichen Trägern beschäftigt ist, wurde nun auch größtenteils eine Sonderzahlung beschlossen. Und manch andere private Träger beteiligen sich. Jedoch ist eine Gleichbehandlung für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wünschenswert!

Hierbei kommt das bayerische Ministerium wieder ins Spiel: Denn wenn der Freistaat Bayern alle Träger, egal ob kommunal, kirchlich oder frei, finanziell unterstützen würde, könnten auch wirklich alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst mit einem gerechten Bonus als Anerkennung für ihre bewundernswerten Leistungen der letzten Monate und für ihre andauernde Resilienz im beruflichen Alltag entlohnt werden. Und somit könnte zumindest ein kleines vorweihnachtliches Zeichen der Wertschätzung gesetzt werden.


<< Sarah Heße, Leiterin der Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienst im BLLV



Mehr zum Thema

Themen:
Corona