2011 hatte die Bayerische Staatsregierumg mit einer Novelle des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) eine gesetzliche Grundlage für inklusiven Unterricht an Schulen geschaffen. Schüler/innen mit Beeinträchtigungen steht seither der Besuch von Partnerklassen, Kooperationsklassen, Profilschulen und Regelklassen offen. Zusätzlich gibt es Schulen mit einem ganzen Schulprofil „Inklusion“ (Art. 30b). Eine weitere Alternative für Kinder mit Förderbedarf ist die flexible Eingangsstufe der Grundschule. Generell gilt: Einzelne Schulen oder Regionen entwickeln gute inklusive Konzepte.
Dennoch war die Änderung des BayEUG nur als Zwischenschritts auf dem Weg zur Inklusion gedacht. Seither hat sich aber nichts getan. Die notwendige inhaltliche Weiterentwicklung ist aus Sicht des Forum Bildungspolitik in Bayern nicht erkennbar. Am 23. Februar 2018 hat das Forum deshalb eine erneute Petition mit 19 Forderungen zur Inklusion im Bayerischen Landtag eingereicht.
Zu den fünf dringlichsten Forderungen zählen:
1) ein Rechtsanspruch auf Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an bayerischen Schulen
2) Ressourcengleichheit zwischen allgemeinen und inklusiven Schulen
3) Einführung einer Schulsozialarbeit
4) Individuelle Schulassistent/innen nicht nur in Pflichtfächern
5) Anpassung der Schularchitektur
Die vollständige Petition finden Sie hier