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Kabinett beschließt Besoldungsanpassung Startseite Topmeldung

BBB: Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich – Bayern setzt Maßstäbe bei der Besoldung!

Am 6. Februar 2024 hat sich die bayerische Staatsregierung auf einen Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung 2024/2025 geeinigt. Wir erklären die Details!

Am 6. Februar 2024 hat sich die bayerische Staatsregierung auf einen Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung 2024/2025 geeinigt. Er enthält, wie bereits von Finanzminister Albert Füracker direkt nach Abschluss der Tarifverhandlungen verkündet, die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich in Bayern. Damit wird der Forderung des Bayerischen Beamtenbundes entsprochen.

„Wir sind froh und dankbar über den Beschluss der bayerischen Staatsregierung zur Besoldungserhöhung. Das ist ein wichtiges Signal und Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten sowie den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in Bayern“, erklärt BBB-Chef Rainer Nachtigall. Besonders erfreulich sei die Übertragung des Tarifabschlusses auch auf den Versorgungsbereich. Zudem enthält der aktuelle Gesetzesentwurf – neben der Sockelerhöhung um 200 Euro – auch die Erhöhung der Zulagen um 4,76 Prozent zum 1. November 2024. „Der öffentliche Dienst in Bayern setzt damit bundesweit Maßstäbe und behauptet seine Spitzenstellung im Bundesvergleich“, betont Nachtigall.

Eckpunkte des Gesetzesentwurfs:

  • 1. November 2024: Erhöhung der Besoldung um 200 Euro (100 Euro für Anwärterinnen und Anwärter); Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent
  • 1. Februar 2025: Lineare Anpassung um 5,5 Prozent (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
  • Inflationsausgleichszahlung-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro (1000 Euro für Anwärter-innen und Anwärter)
  • Inflationsausgleichszahlung-Monatszahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
  • Übertragung auf den Versorgungsbereich: entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge sowie Gewährung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes

Quelle: BBB

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In der aktuellen ADB-Info (PDF-Download) erläutern die Experten der Abteilung Dienstrecht und Besoldung die konkreten Auswirkungen des aktuellen Beschlusses. ...
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