In Zukunft soll vor allem im dienstlichen Schriftverkehr das Bemühen um eine gendersensible Sprache durch Binnen- oder Sonderzeichen in Bayern unterbunden werden. Bereits in seiner Regierungserklärung im Dezember 2023, hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ein "Genderverbot" angekündigt. Schon zu diesem Zeitpunkt stellte die BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann klar: „Wir brauchen keinen Ministerpräsidenten, der jetzt mit Verboten agiert. Wir müssen stattdessen darüber reden. Es kann doch jetzt nicht sein, dass wir einfach sagen: Wir verbieten das!“ Jetzt beschloss das Kabinett offiziell eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung des Freistaats Bayern (AGO), die dann auch für die Schulen verpflichtend sein wird. Das entsprechende Kultusministerielle Schreiben ist bereits an die Schulen gegangen.
Aus der Sicht des BLLV ein fatales Signal gegen Diversität und Gendergerechtigkeit - schließlich geht es um Sprache, die niemanden verletzt und Menschen einbindet, statt auszugrenzen. An den Schulen geht es nicht zuletzt um die Vermittlung von Kompetenzen, nämlich um die Fähigkeit sich auszudrücken und Sprache geschlechtersensibel zu nutzen. Gerade für die Schulen waren aber vorab deutlich umfassendere Einschränkungen erwartet worden. Vor allem bleiben die Schulen frei im mündlichen Sprachgebrauch und – noch deutlich wichtiger – auch die Schülerinnen und Schüler müssen nicht um ihre Noten fürchten, wenn sie neugierig sind, Fragen stellen und sich um eine geschlechtergerechte Sprache bemühen. Auch zukünftig sind die Lehrkräfte nicht verpflichtet, das „Gendern“ von Texten mit Sonderzeichen als Fehler zu werten.