Beratung und Unterstützung für Mitglieder

Lehrer/-innen und Erzieher/-innen sind in ihrem Arbeitsalltag exponiert wie nur wenige andere Berufsgruppen in unserer Gesellschaft. Qualifizierte Beratung bei Fragen zu Rechten, Pflichten und dienstlichen Vorschriften können hier Verhaltenssicherheit und damit Entlastung im Berufsalltag schaffen. In Konfliktsituationen leistet darüber hinaus juristischer Beistand die notwendige Unterstützung. Um seinen Mitgliedern beides kompetent und unkompliziert bieten zu können, hat der BLLV mit mehreren hauptamtlichen Jurist/-innen eine - im Vergleich mit anderen bayerischen Lehrerverbänden - umfangreiche Rechtsabteilung. 

Für und von Mitgliedern

Diese arbeitet eng mit rechtlich geschulten Lehrkräften zusammen, die ehrenamtlich tätig sind. Dadurch wird juristische Expertise optimal verbunden mit schulpraktischem Know-how. In besonderen beamtenrechtlichen Spezialfragen kooperiert der BLLV darüber hinaus mit dem Dienstleistungszentrum des Deutschen Beamtenbunds in Nürnberg. Gerade Schulrecht und Beamtenrecht sind juristische Gebiete, auf denen es nur wenige Expert/innen gibt. Mit seinem juristischen Team leistet der BLLV für sein Mitglieder genau das.


Wer bekommt Rechtsschutz?

Rechtsberatung und Rechtsschutz in allen beruflichen Fragen sind für BLLV-Mitglieder im Beitrag inbegriffen. Für die Rechtsberatung und Rechtsschutz in beruflichen Fragen fallen für sie grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten an. Die Zufriedenheit und der Schutz der Mitglieder stehen für uns an erster Stelle: Wir beraten und vertreten unabhängig vom Streitwert. Der genaue Umfang des Rechtsschutzes ergibt sich aus der Rechtsschutzordnung des BLLV.

Rechtliche Stellung von Lehrer/innen

Für die Tätigkeit von Lehrkräften gelten sehr unterschiedliche Rechtsgebiete.


Wie bekommt man Rechtsschutz?

Sie haben eine Anfrage zum Thema Schulrecht? Dann wenden Sie sich bitte direkt an die für Ihren Bezirk zuständigen Rechtsschutzreferent/-innen.

Sie benötigen Auskunft zu Fragen des Dienst- und/oder Besoldungsrechts? Dann wenden Sie sich bitte direkt an die für Ihren Bezirk zuständigen Referenten der Abteilung Dienstrecht und Besoldung.

Sie benötigen Beratung zu anderen juristischen Gebieten wie z. B. Beamten-, Straf- oder Urheberrecht? Haben Sie bereits einen Bescheid oder Ähnliches erhalten? Dann kontaktieren Sie das Sekretariat der Rechtsabteilung.

Unsere Mitarbeiterinnen benötigen eine kurze Zusammenfassung ihres Anliegens, um festzustellen, welche Abteilung Ihre Beratung übernimmt und welche Dokumente und Unterlagen evtl. vorab - in Kopie - noch eingereicht werden müssen. Anschließend wird Ihre Anfrage zur Bearbeitung an die zuständigen Expert/-innen weitergeleitet.

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