Unterrichtsausfall ist in Zeiten des eklatanten Lehrkräftemangels an vielen Schulen Normalität. Was aber, wenn so viele Kolleginnen und Kollegen ausfallen, dass nicht einmal jemand zur Betreuung der Kinder da ist? Einfach heimschicken? Das kann böse enden.
Ein Schulleiter hat seit längerer Zeit Probleme mit immer demselben Schülervater. Der erscheint eigenmächtig in der Schule und bedroht Lehrkräfte. Beim nächsten Besuch werde „Blut fließen“. Die Rechtsabteilung verwies auf Hausrecht und Strafgesetz.
Damit ein Hund als Schulhund gelten kann, sollte er eine gewisse Zeit im Klassenraum und im Unterricht verbringen. Ein Hund, der sich einfach nur im Büro der Schulleitung aufhält, hat mit einem Schulhund nichts zu tun.