Rechtsfälle der BLLV-Rechtsabteilung - veröffentlicht im Mitgliedermagazin "bayerische schule".
Gesetze und Verordnungen ändern sich. Alle nachfolgenden Artikel waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf dem aktuellen Stand. Mögliche Änderungen seither können aber nicht ausgeschlossen werden. Bitte überprüfen Sie, ob der Text noch dem aktuellen Rechtsstand entspricht, bevor Sie ihn zur Argumentation etc. heranziehen.
Eine Sportlehrerin ist genervt von Schülerinnen, die sich hartnäckig weigern, Ohrringe für den Sportunterricht abzukleben oder abzulegen. Die Kollegin bittet die Rechtsabteilung um Rat, wie sie sich korrekt verhalten soll.
Wie schnell gleitet einem ein Laptop aus der Hand und geht in Stücke? So etwas kommt vor. Wer aber haftet für einen derartigen Schaden, wenn es sich um ein Dienstgerät handelt?
Wenn Lehrkräfte erfahren, dass sie Beschuldigte in einem Strafverfahren sind, sollten sie sich an die Rechtsabteilung des BLLV wenden und "erstmal die Füße still halten!"