Berufseinstiegsbegleitung

Beschluss der 55. Landesdelegiertenversammlung des BLLV vom 18.-20. Mai 2023

Über ein Jahrzehnt hat sich die Berufseinstiegsbegleitung in Bayern als ein wichtiger Bestandteil der Förderung benachteiligter Schüler auf der Schwelle von der Schule ins Berufsleben bewährt. Die Maßnahme beginnt in der 8. Jahrgangsstufe und setzt sich bis in das erste Halbjahr der Berufsausbildung, bei Bedarf bis zu 24 Monate fort. Damit werden Übergänge begleitet und auftretende Probleme gelöst. Neben konkreter Hilfe für den Bewerbungsprozess erhalten die Schüler auch Unterstützung bei schulischen Problemen, die sonst eine zielorientierte Vorbereitung auf den Schulabschluss und den Einstieg in die Berufsausbildung erschweren würden. In Kooperation mit externen Partnern werden die Jugendlichen von geschultem Personal Schritt für Schritt und vor allem sehr individuell vorbereitet.

Aufgrund des Auslaufens der Teilfinanzierung über den europäischen Sozialfond (ESF) hat die Staatsregierung für die Schuljahre 21/22 und 22/23 nach massiven Protesten von Seiten der Zivilgesellschaft, an denen sich auch der BLLV sehr aktiv beteiligte, vorübergehend eine Zwischenlösung für die Weiterfinanzierung beschlossen. Diese Zwischenlösung wird ab dem Schuljahr 23/24 nicht mehr weiterverfolgt, sodass das Programm der Berufseinstiegsbegleitung vor dem endgültigen Aus steht.

Berufseinstiegsbegleitung: Wesentlicher Baustein der Berufsorientierung

Der BLLV protestiert entschieden dagegen. Die Berufseinstiegsbegleitung ist ein wesentlicher Baustein der Berufsorientierung an den Mittelschulen und trägt damit erfolgreich zur Profilbildung dieser Schulart bei. Berufliche Orientierung ist besonders für Jugendliche aus schwierigen sozialen Verhältnissen von größter Bedeutung, da diese aufgrund ihres häufig schlechteren Schulabschlusses weniger Chancen auf dem Ausbildungsmarkt besitzen. Aus Sicht des BLLV wäre es daher ein fatales Signal sowohl für die Bildungsgerechtigkeit in Bayern als auch für den Stellenwert der Mittelschule, wenn diese erfolgreiche Maßnahme in Zukunft entfällt.

Eine Lehrkraft kann nicht dafür sorgen, dass alle Schülerinnen und Schüler einen Praktikumsplatz erhalten. Die Schülerinnen und Schüler, die sich dem Praktikum entziehen, sind diejenigen, für die es am notwendigsten ist und die am meisten davon profitieren. Auch für Schülerinnen und Schüler, die den Anforderungen des Praktikums nur schwer gewachsen sind, sind die Erfahrungen daraus unverzichtbar. Zumindest in einem Mindestumfang können diese nur durch ein gründliches und fachmännisches Praktikumscoaching gewährleistet werden. Die Schülerinnen und Schüler haben mit der Berufseinstiegsbegleitung über zwei Jahre eine feste Bezugsperson, was ihre Chancen auf eine erfolgreiche Vermittlung einer Ausbildungsstelle und auf das Durchhalten der Ausbildungszeit entscheidend erhöht.

Deshalb fordert der BLLV mit Nachdruck:

  • Der Wegfall des aktuellen Programms muss durch einen adäquaten Ersatz kompensiert werden.
  • Die Höhe der für die Berufseinstiegsbegleitung zu Verfügung stehenden Mittel von jährlich 19 Mio. € muss unbedingt erhalten bleiben. Ein Ersatz durch das Angebot des Moduls „Talente fördern“ reicht hierfür bei weitem nicht aus.
  • Trotz der überwiegend äußerst positiven Erfahrungen mit dem bisherigen Programm muss eingeräumt werden, dass die Zufriedenheit mit den Trägern und Angeboten der Berufseinstiegsbegleitung nicht in ganz Bayern an jeder Mittelschule gleich hoch ist. Teilweise sind diese Angebote zu starr und lassen sich noch zu wenig auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Schule anpassen. Deshalb wäre es aus Sicht des BLLV wünschenswert, wenn eine Neuauflage des Programms den Einzelschulen größere Gestaltungsmöglichkeiten für die Schaffung maßgeschneiderter Angebote, orientiert an den örtlichen Bedürfnissen und Voraussetzungen, einräumen würde. Denkbar wäre hier eine Budgetierung der zur Verfügung gestellten Mittel, die in der Region eigenverantwortlich für passgenaue Programme eingesetzt werden. Eine Weiterführung des Programms sollte deshalb auch für eine Weiterkonzeption der Berufseinstiegsbegleitung genutzt werden. Hierzu soll das Kultusministerium und das Sozialministerium in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit zeitnah ein entsprechendes Konzept entwickeln, damit die Berufseinstiegsbegleitung nahtlos weitergeführt werden kann.

Der BLLV setzt sich aktiv für den langfristigen Erhalt der Berufseinstiegsbegleitung ein. In mehreren Kommentaren, Stellungnahmen und Schreiben wurde die Politik und Öffentlichkeit auf den Wegfall der Finanzierung aufmerksam gemacht und die Notwendigkeit einer Fortführung betont:

>> Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden des Bayerischen Landtags zur langfristigen Finanzierung

>> BLLV fordert langfristige Sicherstellung der Berufseinstiegs­begleitung

>> BLLV-Erfolg zur Sicherung der Berufseinstiegsbegleitung für das Schuljahr 2020/21

>> Kommentar: Die Berufseinstiegsbegleitung darf nicht sterben