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Bayerischer Beamtenbund

Energiepreispauschale auch für Pensionisten

Der BLLV hat zusammen mit dem Bayerischen Beamtenbund (BBB) die Energiepreispauschale auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger durchgesetzt.

"In diesen schweren Zeiten sollte man auf alle schauen und niemanden vergessen", appelliert Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV, im Hinblick auf die von BLLV und BBB durchgesetzte Energiepreispauschale auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Die Fraktionen von CSU und Freien Wählern haben einen nötigen Gesetzentwurf nun auf den Weg gebracht:

"Art. 114f

Einmalige Energiepreispauschale

(1) 1 Versorgungsempfängern und Versorgungsempfängerinnen, die am 1. Dezember 2022 ihren Wohnsitz im Inland und Anspruch auf Ruhegehalt, Witwengeld, Waisengeld oder einen entsprechenden Unterhaltsbeitrag hatten, wird eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 € gewährt. 2 Die Energiepreispauschale wird nur einmal gewährt. 3 Sie steht nicht zu, wenn

1. eine Rente im Sinn des Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder Nr. 3 oder Altersgeld im Sinn des Art. 85 Abs. 7 bezogen wird,

2. nach Art. 84 anzurechnende Versorgungsbezüge bezogen werden oder

3. ein Anspruch auf eine Energiepreispauschale nach Abschnitt XV EStG oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften besteht oder bestand.

4 Die Energiepreispauschale ist bei Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsregelungen nicht zu berücksichtigen."

"Wir werden weiterhin darauf achten, dass unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bei Besoldungsentwicklungen und sonstigen finanziellen Ansprüchen mit den aktiven Beamtinnen und Beamten gleichgestellt werden!", versichert Gerd Nitschke.

-> Zum PDF-Download "Änderungsanstrag der CSU Energiepreispauschale und Reisekosten"



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