Anhebung_3_169.jpg
Kommentar Startseite Topmeldung
A13 Arbeitsbedingungen Schulleitung

Gesetzentwurf A13 liegt vor – ein großer Erfolg, auch für Schulleitungen

Im vorliegenden Gesetzesentwurf zur Umsetzung von A13 werden auch Schulleitungen berücksichtigt. BLLV-Experte Hans Rottbauer sieht einen guten Schritt in Richtung Gleichwertigkeit. Es braucht aber weitere Angleichungen.

Hintergrund: Der Gesetzesentwurf für A13 sieht unter anderem vor, dass alle Mitglieder der Schulleitung um eine halbe Besoldungsgruppe gehoben werden. Konrektorinnen und Konrektoren starten in A14 und die Rektorinnen und Rektoren können bis A15 aufsteigen. 


Nachdem nun der Gesetzentwurf für die Einführung der A 13 Besoldung für die bayerischen Grund- und Mittelschullehrkräfte vorliegt, zieht der BLLV ein sehr positives Fazit und erkennt an, dass die Staatsregierung die drängenden Fragen im Bereich der Grund- und Mittelschule verstanden hat. Sowohl die Gleichwertigkeit der Lehrämter und damit die Besoldung der Grund- und Mittelschullehrkräfte nach A 13, als auch die deutlichen Verbesserungen im Bereich der Schulleitungen begrüßt der BLLV sehr. Hier wurde in diesem Gesetzentwurf tatsächlich gute Arbeit gemacht.

Der Stufenplan für die Einführung von A 13 bei den Lehrkräften ist schlüssig. Auch die Anhebung der Schulleitungsämter um jeweils eine halbe Stufe ist der richtige Weg. Zum einen zeigt dieser Gesetzentwurf, dass die Lehrämter in Bayern gleichwertig sind – eine historische Forderung des BLLV. Zum anderen waren die Belastungen und Aufgaben bei den Schulleitungen inzwischen so angewachsen, dass sich dies auch in der Besoldung niederschlagen muss. Eine Anhebung aller Schulleitungsämter um eine halbe Stufe wird diesem Anliegen gerecht. Ein wenig Geduld ist jedoch noch angesagt. Die endgültige Umsetzung erfolgt erst zum 1. September 2028. Für die schnellere Umsetzung wird der BLLV dann mit der neuen Staatsregierung verhandeln.

Funktionsloses Beförderungsamt, Fach- und Förderlehrer mitnehmen

Nun müssen die nächsten Schritte angegangen werden. Zum einen brauchen wir für unsere Lehrkräfte wieder ein funktionsloses Beförderungsamt. Dieses Leistungselement in der Besoldung, das es in allen Lehrämtern gibt, hat sich seit Einführung des Neuen Dienstrechts bewährt und entspricht auch voll und ganz dem gesamten Charakter des Neuen Dienstrechts.

Zum anderen brauchen auch die anderen funktionsgebundenen Beförderungsämter, wie die Seminarleiter oder Beratungsrektoren, aber auch die Schulverwaltung im Zuge dieses Gesetzentwurfs eine Angleichung.

Nicht vergessen werden dürfen auch die Fach- und Förderlehrkräfte. Diese leisten hervorragende Arbeit und dürfen besoldungsrechtlich nicht abgehängt werden. Auch hier brauchen wir eine deutliche Verbesserung im Bereich der Beförderungsämter und -möglichkeiten, sowie bei den Möglichkeiten des Aufstiegs in den Qualifikationsebenen.
 



Mehr zum Thema