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Pressemitteilung: Gerichtsverfahren gegen den Freistaat Bayern Startseite Topmeldung
A13 Arbeitsbelastung Arbeitszeitkonto

Schluss mit der Verschiebetaktik: Kein Missbrauch von Grundschullehrkräften als Lückenbüßer

München – Der BLLV kämpft weiter gegen die Notmaßnahmen des Kultusministeriums zur Beseitigung des Lehrermangels an Grund-, Mittel- und Förderschulen. Es ist unzulässig, die durch das Arbeitszeitkonto geschaffenen Lehrerstellen von den Grundschulen an die Mittelschulen zu verschieben. Deshalb unterstützt der BLLV eine Grundschullehrerin bei ihrem gerichtlichen Vorgehen gegen den Freistaat Bayern.

„Es kann nicht sein, die gravierenden Personalprobleme an Mittel- und Förder­schulen auf dem Rücken der Grundschullehrkräfte lösen zu wollen“, kritisiert BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann. Das verpflichten­de Arbeits­zeitkonto für Grund­schul­­­lehre­rinnen und -lehrer schaffe einen Überhang an Lehrkräften an Grundschulen, um sie dann als Manövriermasse an Mittel- und Förderschulen zu verschieben. “Hinzu kommt, dass es diejenigen trifft, die ohne­­hin die höchste Unterrichts­ver­pflich­­tung und damit die größte Arbeitsbe­las­tung haben“, so Fleisch­mann. Der Verband protestiert seit einem Jahr gegen diese „falsche Maß­nahme an der falschen Stelle“. Da sich seither nichts getan hat, unterstützt er nun eine Grundschullehrerin, die heute beim Bayerischen Verwaltungsgerichts­hof einen Normenkontrollantrag, also ein Verfahren auf Nichtigerklärung der Verordnung zur erneuten Einführung des verpflichtenden Arbeitszeit­kontos für Lehrkräfte (AZKoV) gegen den Freistaat Bayern einge­reicht hat.

BLLV-Vizepräsident Gerd Nitschke erläutert auf der heutigen Pressekonferenz den Hintergrund: „Ein Arbeitszeitkonto nur für Grundschullehrkräfte als Lücken­büßer für die anderen Schularten geht gar nicht! Die Bedarfs­­zahlen an Grund­schul­lehrkräften wurden vom Kultus­ministe­rium bewusst zu hoch ange­setzt,
um den dringenden Bedarf an Mittel- und Förderschulen zu decken.“

Petra Falter, seit 30 Jahren Lehrerin und seit 2017 auch Rektorin an den Grundschulen Donaustauf und Altenthann ist empört: „Es kann nicht sein, dass wir Grundschullehrer, die wir jetzt schon an der Belastungsgrenze arbeiten, noch mehr arbeiten sollen. Und dann müssen wir auch noch damit rechnen, fach­fremd in Mittelschulen einzuspringen und dort die seit langem bekannten Personalengpässe zu stopfen.“ Dass die 55jährige nun ein Gerichtsverfahren gegen das Arbeits­zeitkonto einreicht, „ist einerseits eine persönlich motivierte Entscheidung, anderer­seits möchte ich damit auch ein sichtbares Zeichen setzen, dass wir das nicht mitmachen.“

„Ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto darf nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraus­­setzungen eingeführt werden. Dies wäre bei einem vorübergehenden Personalmangel der Fall“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Michael Bihler, der die Antragstellerin vor Gericht vertritt. „Dieser ist im Bereich der betroffenen Grundschulen nicht gegeben. Die Lehrkräfte an Grundschulen sollen ausbaden, was die Ministerialbürokratie bei den Mittelschulen versäumt hat.“

„Das Kultusministerium schafft es seit Jahren nicht, das grundlegende Problem anzu­gehen und Anreize für den Unterricht an Mittelschulen zu schaffen. Dort gibt es tatsächlich zu wenige Lehr­kräfte und zwar nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft. Dies zu ändern wird nur mit einer konsequenten und nachhaltigen Personalpolitik und besseren Arbeits­­­bedingun­gen für Lehrer gelingen“, unterstreicht BLLV-Präsidentin Fleischmann.

Anhebung der Besoldung und flexible Lehrerbildung

Der BLLV fordert die Gleichstellung der Lehrerberufe und die damit verbundene Anhebung der Besoldung von Grund- und Mittelschullehr­kräften auf A13, wie sie die Lehrkräfte an Realschulen und Gymnasien erhalten. Außerdem setzt er sich für ein flexibles Lehrerbildungsmodell ein, das neben einer höheren Ausbil­dungs­qualität ermöglicht, Lehrkräfte flexibler an den verschiedenen Schularten einzu­setzen. „Wir müssen uns auf den Weg machen und auch die Lehrerbildung neu denken. Das bedarf aber einer längerfristigen Planung. Verzweifelte und recht­lich fragliche Flickschusterei ist keine Lösung. Das Kultus­ministerium muss endlich Rahmenbe­dingun­gen schaffen, damit sich auch in Zukunft junge Men­schen für den Lehrer­beruf an Mittelschulen entscheiden. Sonst werden wir schwerlich unseren Bildungsauftrag erfüllen können“, so Simone Fleischmann.

>> Fünf Argumente gegen das verpflichtende Arbeitszeitkonto für Lehrkräfte an bayerischen Grundschulen

>> Die Pressemitteilung als PDF-Download

Update (21.01.2021): Kultusministerium hält an Lehrerbedarf fest

Gegenüber BR24 reagierte das Kultusministerium auf der Gerichtsverfahren mit einer Stellungnahme: "Unsere seit vielen Jahren bewährte Lehrerbedarfsprognose hat einen entsprechenden Bedarf ausgewiesen." Das Ministerium stellte zudem klar, dass der Einsatz von Grundschullehrkräften an Mittel- und Förderschulen seit 1995 im Bayerischen Lehrerbildungsgesetz vorgesehen und gängige Praxis sei. Der Einsatz von Grundschullehrkräften an Förderschulen liefe darüber hinaus nicht über das Arbeitszeitkonto der Notmaßnahmen.

BR24 zitiert zudem aus dem Statement des Kultusministeriums: "Jeder Bürgerin und jedem Bürger steht der Rechtsweg offen. Die Klage liegt dem Kultusministerium noch nicht vor. Die Einführung des Arbeitszeitkontos wurde sehr sorgfältig geprüft."

>> Artikel auf BR24

Hintergrund zum Arbeitszeitkonto:

Seit dem Schuljahr 2020/2021 gilt das verpflichtende Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte. Es sieht vor, dass alle Lehrerinnen und Lehrer im Alter
bis 56 Jahren für die Dauer von fünf Jahren eine Stunde pro Woche mehr arbeiten müssen. Nach einer anschließenden Wartezeit von drei Jahren beginnt die fünfjährige Ausgleichsphase, in der eine Unterrichtsstunde weniger zu halten ist. Die durch das Arbeitszeitkonto gewonnenen Grundschullehrer werden an der Mittel- und Förderschule eingesetzt, obwohl sie nicht für den Einsatz in diesen Schulen ausgebildet sind.

Der BLLV lehnt die Aufstockung der Unterrichtsverpflichtung entschieden ab, ebenso wie die Anhebung der Mindeststundenzahl für Teilzeit, die Verschiebung des vorgezogenen Ruhestands auf das 65. Lebensjahr und die ersatzlose Streichung des Sabbatjahres.

Weitere Informationen

Hintergrund Klage gegen Arbeitszeitkonto: Fehlplanung oder Verschiebebahnhof auf Kosten der Grundschullehrkräfte

Themenseite: Bildung in Zeiten von Corona

Den ganzen Menschen bilden, Leistung anders denken:
Herz.Kopf.Hand. Ganzheitliche Bildung

Wie das Klageverfahren in den Medien aufgenommen wurde, können Sie auszugsweise in der >> BLLV-Medienschau nachvollziehen.